Fortbildung in Altenpflege attraktiver

München – Neue Möglichkeiten

München – „Das ist ein Meilenstein für die gesamte Altenpflegefortbildung in Deutschland!“ Mit diesen Worten begrüßte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), das Anfang März im Bundesrat verabschiedete Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), besser bekannt unter dem Stichwort „Meister-BAföG“. Gefördert werden durch das Gesetz, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, Fortbildungen, die den beruflichen Aufstieg unterstützen.

Durch eine Gesetzesänderung ist jetzt eine Förderung erstmals auch in der Altenpflege möglich. „Qualifizierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden, gerade in Zeiten eines gravierenden Fachkräftemangels, händeringend gesucht. Attraktivere Fortbildungsmöglichkeiten, wie sie durch das neue Gesetz auf den Weg gebracht werden, sind daher als Sprungbrett für engagiertes Personal über alle Altersgruppen hinweg in einer Branche zu bewerten, die nachweislich ein Jobmotor ist.

Auf der anderen Seite werden die Einrichtungen sinnvoll in ihrem Anliegen unterstützt, die Pflegequalität durch qualifiziertes Personal weiterzuentwickeln“, freut sich Meurer. Mit der Gesetzesänderung wird im Bereich der ambulanten und stationären Altenpflege die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen förderfähig, wenn bei Präsenzlehrgängen die fachlich zuständige Landesbehörde am Sitz des Trägers bestätigt, dass die Fortbildung inhaltlich im Wesentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Bundeslandes in diesem Bereich entspricht. Bei Fernunterrichtslehrgängen ist dafür die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zuständig. Die Fortbildung muss öffentlich-rechtlich anerkannt sein. Zusätzlich zum bisherigen Zuschuss von 30,5 Prozent zum Maßnahmebeitrag gibt es bei Bestehen der Prüfung in Zukunft auch einen 25-prozentigen Erlass auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen.

Artikel vom 26.03.2009
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