Kenntnisse sollen Anfang August nachgewiesen werden

München – Ausbilder auf dem Prüfstand

München – Knapp sechs Jahre wurde die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt. Nun tritt sie am 1. August in überarbeiteter Form wieder in Kraft. Ab dann müssen Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche in einer Prüfung nachweisen, dass sie die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse auf dem Kasten haben.

„Zu Beginn des nächsten Ausbildungsjahres haben wir endlich wieder einen verlässlichen Qualitätsstandard für alle Ausbilder in der Wirtschaft“, erklärt Handwerkspräsident Otto Kentzler. Die Novelle der AEVO bringt eine Neustrukturierung der Prüfungsanforderungen und -inhalte mit sich. So wird das Eignungsprofil der Ausbilder künftig in vier Abschnitte unterteilt.

Sie spiegeln den gesamten Prozess der Ausbildung wider: Ausbildungsvoraussetzung prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung der Auszubildenden mitwirken, Ausbildung durchführen, Ausbildung abschließen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) habe sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die AEVO zwar neu strukturiert, das Niveau jedoch nicht abgesenkt werde. Für Ausbilder, die zwischen dem 1. August 2003 und dem 31. Juli 2009 eine „Ausnahmegenehmigung“ erhalten haben, besteht Bestandsschutz.

„Wer vor dem 1. August 2009 ohne AEVO-Prüfung beanstandungsfrei ausgebildet hat, ist auch weiter vom Nachweis befreit“, erklärt der ZDH. Hier greife die Befreiungsregel in Paragraf sieben der neuen Verordnung. Aktiven Ausbildern werde damit ermöglicht, ihr Engagement fortzusetzen. Für Meisterschüler, die derzeit den Ausbildereignungskurs besuchen oder sich auf die Prüfung vorbereiten, ändert sich nichts. „Wer jetzt bereits einen AdA-Lehrgang durchläuft, kann noch über ein Jahr lang, bis zum Ablauf des 31. Juli 2010, die Prüfung nach altem Recht ablegen“, so der ZDH. Diese Übergangsfrist stelle sicher, dass die Lehrgänge nicht direkt wieder an die neuen Prüfungsanforderungen angepasst werden müssten.

Derzeit umfasst der Ausbilder­eignungskurs zirka 120 Unterrichtsstunden. Der künftige Rahmenstoffplan wird nun in einer Arbeitsgruppe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) überarbeitet. Diese wird auch eine neue Stundenempfehlung aussprechen.

Artikel vom 19.03.2009
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