Schwabinger Künstlermarkt: Zulassungen ab 23. März

Schwabing · »Keine Massenware«

Schwabing · Das Kreisverwaltungsreferat, Bezirksinspektion Nord, erteilt auch in diesem Jahr wieder die Genehmigungen für die Ausstellung und den Verkauf von selbstgefertigten Kunstgegenständen entlang der östlichen Leopoldstraße vom Beginn bis zur Martiusstraße.

Zugelassen werden eigenhändig hergestellte und bildkünstlerische Originalarbeiten in folgenden Materialtechniken: Malerei: Öl, Acryl, Aquarell, Gouache und Pastell; Grafik: Handzeichnung (Blei, Farbstift und Tusche); Skulptur: Stein, Holz, Metall, Papier, Keramik und Ton; Mischtechniken: Collage, Assemblage, Objektbild, Materialbild, Scherenschnitt und Hinterglasbild; Originaldrucke: Radierung, Stich, Kaltnadel, Aquatinta, Steindruck, Siebdruck, Holzschnitt und Linolschnitt; Originalfotografie: Monotypie mit Angabe der Auflagenhöhe (gerahmt).

Modeschmuck, Gebrauchsgegenstände und gewerblich gefertigte Massenware werden nicht zugelassen. Die Erlaubnis kann auch nicht erteilt werden, wenn gewerbsmäßig mit Kunstgegenständen gehandelt wird. Die Erlaubnisse können ab Montag, 23. März, von Montag bis Donnerstag, jeweils zwischen 8 und 12 Uhr, Freitag zwischen 7 bis 12 Uhr und Dienstag auch zwischen 14 bis 18.30 Uhr oder nach entsprechender Terminvereinbarung bei der Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202 a, 80804 München, Zimmer 2/3, Telefon 2 33-3 86 35 oder 2 33-3 86 44, Fax 2 33-3 86 02, beantragt werden.

Bei der Antragstellung sollten die Künstlerinnen und Künstler persönlich mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass erscheinen. Mitzubringen sind ferner ein oder mehrere Muster ihrer Fertigungen, die das Arbeitsgebiet umreißen. Eine Erlaubniserteilung setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber über 18 Jahre alt ist. Ausländer von Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) brauchen die Zustimmung der Ausländerbehörde (Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80466 München). Die Erlaubnisse werden in der Regel bei der Antragstellung ausgestellt. Die Saison endet mit dem 31. Oktober 2009. Die Erlaubnisgebühr beträgt 60 Euro.

Artikel vom 11.03.2009
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