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Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
München – Vereinfachte Fördermöglichkeiten
München – Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, wurden die Fördermöglichkeiten der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften vereinfacht und flexibilisiert. Instrumente, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, wurden abgeschafft. Mit der Einführung des Gesetzes fallen feste Vorgaben und Höchstbeträge für eine Vielzahl von Einzelleistungen weg.
Mit dem neuen Vermittlungsbudget haben die Vermittler vor Ort jetzt die Möglichkeit, auf die jeweilige Person zugeschnittene individuelle Hilfe zu leisten – sofern die der Person zur Verfügung stehenden eigenen Finanzmittel nicht ausreichen. Ziel ist es, schnell und flexibel eventuelle Vermittlungshemmnisse zu beseitigen.
Völlig neu ist der Rechtsanspruch auf eine Förderung zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses. Um dieses Ziel zu erreichen, wird diese Maßnahme bei Jugendlichen immer mit einer Berufsvorbereitungsmaßnahme und bei Erwachsenen mit einer beruflichen Weiterbildung kombiniert. Existenzgründer aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes II können von den Arbeitsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen nun auch Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten.
Die Möglichkeit der praktischen Einarbeitung und Eignungsfeststellung im Betrieb vor Ort, die bisherige betriebliche Trainingsmaßnahme, bleibt erhalten. Sie ist allerdings künftig auf maximal vier Wochen begrenzt. Der Rechtsanspruch auf Nachholen des Hauptschulabschlusses wird für Erwachsene durch die Agentur für Arbeit immer in Kombination mit einer beruflichen Weiterbildung realisiert. Bildungsträger sollten rechtzeitig entsprechende Maßnahmen einrichten und zertifizieren lassen.
Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sind längerfristig vertraglich gebunden. Die Änderungen werden deshalb erst im Herbst 2009 beziehungsweise im Herbst 2010 wirksam.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Arbeitslosengeld II-Bezieher gibt es nicht mehr.
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