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Bavaria Film kämpft um Nutzungsrecht für das »Boot«
Geiselgasteig · Erstmal abgetaucht
Das »Boot«, verfilmt mit Jürgen Prochnow, war eines der Kernstücke der Bavaria Filmtour. Derzeit wird über die Zukunft des Modells entschieden. Foto: Schunk
Geiselgasteig · Eigentlich hätte eine richterliche Entscheidung Mitte Januar erfolgen sollen, doch die Verhandlung ist noch einmal vertagt worden.
Damit steht die Zukunft des wohl populärsten Ausstellungsstückes der Bavaria Film, der Kulisse »Das Boot«, weiter in den Sternen. Schon jetzt ist die niedrige, lange Metallröhre, durch die sich seit Erscheinen des gleichnamigen Anti-Kriegs-Films von Lothar Günter Buchheim Hunderttausende von Besuchern gezwängt haben, nicht mehr Teil der Führung auf dem Gelände der Bavaria Film. »Wir haben sie aus unserer Tour rausgenommen«, erklärte Unternehmenssprecher Tobias Gerlach gegenüber der Harlachinger Rundschau.
Hintergrund ist ein seit Jahren anhaltender Rechtsstreit zwischen der Bavaria Film und der Buchheim-Stiftung, in der es um sehr viel Geld geht: Die Stiftung hat das Geiselgasteiger Unternehmen auf Zahlung einer Erlöserbeteiligung in Höhe von 670.000 Euro für die Nutzung der Kulisse für die Jahre 2003/2004 verklagt. Das Exponat selbst befindet sich zwar im Besitz der Bavaria Film, doch ungeklärt ist das Nutzungsrecht. Gestritten wird um die Lizenzgebühren, die die Firma dafür zahlt, dass sie das Exponat überhaupt nutzen darf.
Nicht die Gebühren selbst, sondern deren Höhe sind zum Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung geworden: Seit Vertragsabschluss 2003 zahlt die Bavaria Film jedes Jahr einen gewissen Beitrag, der nach Ansicht der Stiftung jedoch viel zu niedrig ausfällt. Sie verlangt 670.000 Euro für den betreffenden Zeitraum – eine Forderung, die für das Unternehmen völlig inakzeptabel ist. »Die seitens Buchheim geforderte Lizenzgebühr entspricht in etwa dem 500-Fachen des Branchenüblichen«, sagte Gerlach.
Sollte allerdings tatsächlich der Ernstfall eintreten und das Gericht der Forderung Buchheims stattgeben, »muss das Exponat aus der Bavaria Filmtour entfernt werden«, hielt Tobias Gerlach fest. Eine weitere Verwendung habe für die Tour, die kostendeckend arbeite und nicht Gewinnmaximierung anstrebe, »ruinöse Folgen«. Gerlach verweist auf die herausragende Bedeutung der Kulisse und auch ihre pädagogische Funktion als eine Art filmisches Mahnmal gegen den Krieg: »Wir bedauern diese Konsequenz außerordentlich. Die Bavaria Filmtour erfüllt vor allem satzungsgemäß definierte medienpädagogische Zwecke«. Die Erfahrung zeige, dass Exponate wie »Das Boot« oder der Stammheimer Gefängnistrakt aus den Film »Der Baader-Meinhof-Komplex« dazu führen, dass sich die Besucher mit den dahinter stehenden Themen »Drittes Reich« und »Deutscher Herbst« vertieft auseinandersetzten. Das erstinstanzliche Urteil am Münchner Landgericht wurde für den 15. Januar erwartet, das Gericht hatte allerdings in einer Verhandlung am 20. November 2008 bereits zu verstehen gegeben, dass es dazu neigt, der Auffassung der Kläger stattzugeben.
Derzeit ist das Boot mit einer Plane abgedeckt, die Schautafeln wurden abmontiert. Tobias Gerlach hofft, dass es für die Tour bald wieder zur Verfügung stehen und dann weiterhin Publikumsmagnet sein wird: »Jährlich besuchen 350.000 Menschen die Bavaria Filmtour. Davon sind gut die Hälfte Schüler und Studenten, die teils auch aus dem europäischen Ausland kommen«. Bis Redaktionsschluss war der Anwalt der Buchheim-Stiftung für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
mst
Artikel vom 28.01.2009Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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