Gericht erlaubt Halten von Kleintieren

München – Tierische Urteile

München – Tiere in der Wohnung führen häufig zu Ärger, Streit und Gerichtsterminen. Unzählige Male urteilten deswegen deutsche Richter über die Haltung des lieben Kleinviehs. Generell erlaubt sind Kleintiere. Unabhängig davon, was im Mietvertrag steht, so entschied in letzter Instanz der Bundesgerichtshof, sei das Halten von Kleintieren immer erlaubt (BGH VIII ZMR 10/92 WM 93, 109).

Als Kleintiere zählen Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Aquarienfische und Wellensittiche.

Kleinvieh hin, Kleinvieh her – bei Ratten hörte beim Landgericht Essen die Tierliebe auf: Obwohl Ratten in die Kategorie Kleintiere fielen, dürfe der Vermieter deren Haltung verbieten. Begründung: Derartige Tiere lösten Ekelgefühle bei den Nachbarn aus (LG Essen 1 S 497/90 WM 91, 340).

Artikel vom 22.01.2009
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