Sachsenstraße ist schwer betroffen

Giesing/Harlaching · Parkprobleme und kein Ende

Giesing/Harlaching · Immer wieder hatten sich in den letzten Monaten beim örtlichen Bezirksausschuss Bürger aus Untergiesing beschwert, weil in der an sich eher ruhigen und wenig von Parkverkehr belasteten Sachsenstraße immer wieder LKW, Wohnmobile oder auch abgewrackte Autoriesen ein dauerhaftes Dasein fristeten.

Der Bezirksausschuss Untergiesing-Harlaching hatte nach diversen Ortsbegehungen den Beschwerden von Bürgerseite Rechnung getragen. Bei der städtischen Verkehrsüberwachung im Kreisverwaltungsreferat (KVR) wurde eine »PKW-Positiv-Beschilderung« durchgesetzt, welche Brummis, Wohnwägen, Caravans und anderen Fahrzeughochbauten das Parken dort verbot. Doch mit der neuen Ausweisung lag laut KVR der Hase gewaltig im Pfeffer. Denn nach dem Parkverbot für die Sachsenstraße wichen die Halter und Lenker der Fahrzeugriesen justament in die Anwohnerstraßen in der Nähe aus – neuerliche Beschwerden inklusive. Die gut gemeinte »PKW-Positivbeschilderung« wurde von der Stadtbehörde folglich wieder einkassiert und zurückgenommen. Zumal endgültige Besserung in der Streitfrage ohnehin am Firmament in Sicht ist. Mit der Einführung der Parklizenzierung in Untergiesing wohl Anfang 2010 wird auch dem allzu wilden LKW- und Brummiparken in den Wohnstraßen ein Verbots- beziehungsweise hoher Gebührenriegel vorgeschoben. Die Stadt erwägt dann ihre »PKW-Positivbeschilderung« wieder aus der Mottenkiste zu holen und an der Sachsenstraße zu montieren. Dann, so hofft man im KVR, würden die Brummis nachhaltig und auf Dauer park-ausgebremst.

Der BA allerdings wollte die Gunst der Stunde im Rahmen der letzten Sitzung so richtig nutzen und sprach sich gleich noch für eine Erweiterung des Brummi-Parkverbotes für den Bereich des Hans-Mielich-Platzes aus. Von seiner Einschätzung ließ sich das Gremium dabei auch nicht durch kritische Einschätzungen seitens der Polizei abbringen. Hauptkommissar Dieter Heumann als zuständiger Kontaktbereichsbeamter der Polizeiinspektion 23 hatte unterstrichen, dass zum einen schwere Lastkraftwagen in Wohngebieten ohnehin nicht abgestellt werden dürfen – andererseits sei es schwer, bei kleineren Lastkraftwägen (unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) zu untersagen, wenn diese regelmäßige Ortswechsel vornähmen.

Harald Hettich

Artikel vom 21.01.2009
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