CSU will längere und kostengünstigere Betreuung

Haar · Ferien-Kindergarten

Haar · Die gemeindlichen Kindergärten in Haar werden im Sommer für drei Wochen schließen – vom 3. bis einschließlich 21. August. Trotzdem soll den Kindern eine Betreuungsmöglichkeit offen stehen: Die Nachbarschaftshilfe Haar (NBH) wird einen Ferienkindergarten anbieten – allerdings wird dieser 2009 personalbedingt nur für zwei Wochen geöffnet sein können.

Erst 2010 werden die Betreuer der NBH vier Wochen Ferien überbrücken können. Die CSU-Fraktion stimmte gegen diese Regelung, da kein ausgearbeitetes Konzept vorläge. »Zehn Jahre lang hat die Nachbarschaftshilfe diesen Ferienkindergarten immer angeboten«, erklärte Bürgermeister Helmut Dworzak (SPD). Nur in den letzten zwei Jahren hatten die Gemeindekindergärten zeitversetzt geschlossen und sich dabei gegenseitig vertreten. Trotzdem gab es auch mit dieser Regelung immer eine Woche, in der alle Kindergärten im Sommer gleichzeitig geschlossen hatten, wie Elke Heiß von der Gemeindeverwaltung berichtet. Man dürfe nicht vergessen, dass die Kindergärten einen gesetzlichen Schließanspruch von 30 Tagen plus einige Tage für Fortbildung hätten. »In Haar gibt es allerdings die interne Regelung, dass die Kindergärten nur 27 Tage schließen sollen«, sagt Heiß.

Die Ferienbetreuung durch die Kindergärten musste bisher auch von den Eltern bezahlt werden. Für 2009 soll der zweiwöchige Ferienkindergarten vom 3. bis 14. August in den Räumen des Gemeindekindergartens Sonnenblume in Eglfing stattfinden. Je nach Betreuungszeit müssen die Eltern 40 Euro (für sieben Stunden pro Tag) bzw. 50 Euro (für eine täglich neunstündige Betreuung) pro Woche bezahlen. Die Hälfte der anfallenden Personalkosten werden von der Gemeinde Haar bezuschusst. Die CSU konnte sich mit dieser Regelung allerdings nicht anfreunden, bemängelte auch eine möglicherweise nicht ausreichende pädagogische Betreuung und die Tatsache, dass Eltern auch für den August die Kindergartengebühr zu entrichten hätten, obwohl hiervon gerade eine Woche Betrieb stattfinden würde.

Das hat laut Elke Heiß jedoch ganz einfache organisatorische Gründe – schließlich hätten auch Kindergärtnerinnen ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub und dafür müsse auch der Elternanteil herangezogen werden. Dworzak gab zudem zu bedenken, dass man bei flexiblen Urlaubszeiten der Angestellten einen Mehraufwand an Personal hätte, da solch eine zusätzliche Belastung für die Kindergarten-Angestellten nicht mehr tragbar wäre. Schließlich wurde das Ferienbetreuungsangebot der NBH mehrheitlich vom Gemeinderat angenommen.

Claudia Erl

Artikel vom 30.12.2008
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