Mehr Geld für Bauherren mit der neuen Eigenheimrente

München – Wohn-Riester hilft beim Hauskauf

München – Viele konnten den Traum vom mietfreien Wohnen bereits verwirklichen. Künftig wird ein solches Vorhaben noch leichter umzusetzen sein. Mit dem neuen „Eigenheimrentengesetz“ sollen künftig Sparleistungen für eine selbst genutzte Immobilie oder Zins- und Tilgungsraten für ein Hypothekendarlehen bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich von der Steuer freigestellt werden.

Außerdem können Hauskäufer damit ihre Spar- oder Tilgungsbeiträge aus der Riester-Zulage abschöpfen. Die Grundzulage pro Jahr beträgt bis zu 154 Euro, pro Kind gibt es weitere 185 Euro; für jedes seit 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Diese Zuschüsse, die extra beantragt werden müssen, dürfen auch in Bausparverträge fließen oder für die Abzahlung einer Hypothek verwendet werden.

Sparer, die bereits seit Jahren einen Riester-Vertrag unterhalten, haben die Möglichkeit, einen Teil oder das gesamte angesparte Kapital zu entnehmen, um eine Immobilie zu kaufen oder bei Rentenbeginn zu entschulden. „So kann der Häuslebauer den Eigenkapital-Anteil bei der Finanzierung aufstocken und günstigere Konditionen bei der Kreditaufnahme oder einer Umschuldung erhalten“, erklärt Thomas Köcher, Vertriebsdirektor der Postbank Finanzberatung.

Riester-Sparer dürfen mit dem entnommenen Geld jedoch auch Genossenschaftsanteile kaufen. Bisher konnten sie nur maximal 10.000 Euro aus ihrem Vertrag entnehmen und mussten das entnommene Geld vor Rentenbeginn wieder in den Vertrag zurückzahlen.

Die Wohnungsbauprämie von maximal 45,06 Euro jährlich pro Person soll erhalten bleiben. Allerdings dürfen die mit der Wohnungsbauprämie geförderten Sparer das Geld nur noch für „wohnungswirtschaftliche Maßnahmen“ und nicht mehr nach einer Sperrfrist von sieben Jahren auch für andere Zwecke verwenden.

Artikel vom 11.12.2008
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