Kulanzfrist endet am 31. Dezember

München – Umweltzone München

Ab 1. Januar werden Verstöße gegen die Bestimmungen der Umweltzone geahndet.	 Foto: Umwelt-Plakette

Ab 1. Januar werden Verstöße gegen die Bestimmungen der Umweltzone geahndet. Foto: Umwelt-Plakette

München – In München gelten seit dem 1. Oktober für das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings die Regelungen einer Umweltzone. Ausschließlich Fahrzeuge, die eine grüne, gelbe oder rote Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe haben, dürfen seitdem innerhalb des Mittleren Rings fahren.

Die eingeräumte Schonfrist, Verstöße gegen die Bestimmungen der Umweltzone nicht zu ahnden, endet zum Jahresende.

Alle, die ohne Plakette in der Umweltzone unterwegs sind, müssen ab dem 1. Januar mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der Kartei des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamtes rechnen.

Die Feinstaubplaketten können bei den Kfz-Zulassungsstellen, den technischen Überwachungsvereinen sowie autorisierten Werkstätten bezogen werden. Für Münchner Fahrzeuge kann eine Bestellung im Internet über www.muenchen. de/umweltzone erfolgen. Halter von Fahrzeugen, die keine Plakette bekommen können, finden unter gleicher Adresse Informationen zu den Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone.

Es informiert außerdem das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 2 33 - 9 60 80, das extra für die Umweltzone eingerichtet wurde.

Artikel vom 11.12.2008
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...