Problematisches Prozedere

Neubiberg · Neuwahl bestätigt

Neubiberg · Das Verwaltungsgericht München hat jetzt die Rechtsauffassung des Landratsamtes München von Anfang Juli zur Ungültigkeit der Neubiberger Gemeinderatswahl vom 2. März bestätigt.

»Wenn Gemeinderat Thomas Köhler keinen Einspruch erhebt, wird Mitte Dezember der Gemeinderat aufgelöst und es gibt am 1. März eine Nachwahl«, erklärt hierzu Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler N@U) auf Nachfrage des Südost-Kuriers. Thomas Köhler von der studentischen Interessenvertretung USU hatte Klage gegen den Bescheid des Landratsamtes erhoben. Das Landratsamt hat wie mehrfach berichtet wegen zweier Formfehler – fehlender Vermerk auf den Wahlzetteln zur Listenverbindung zwischen Grünen/ÖDP und FDP sowie vertauschte Kandidaten-Reihenfolge auf der CSU-Liste - die Wahl für ungültig erklärt. Köhler habe voraussichtlich einen Monat nach Erhalt des Bescheids vom Verwaltungsgericht Möglichkeit, in Berufung zu gehen, so Heyland. Eine Rechtsmittelbelehrung habe es allerdings bei dem Termin letzte Woche beim Verwaltungsgericht nicht gegeben, einen Bescheid habe Köhler auch noch nicht. »Ich schätze, dass Thomas Köhler sehr offen damit umgehen wird«, so der Bürgermeister. Sollte Köhler nicht in Berufung gehen und tatsächlich Anfang März eine Nachwahl stattfinden, so sieht Heyland das durchaus kritisch. »Das Gericht hat uns keine Handlungsempfehlungen mitgegeben«, sagt er. Schließlich müsste die Gemeinde ja wissen, wie eine Nachwahl mit den bestehenden Unterlagen durchgeführt werden solle. Immerhin seien diese ja fehlerhaft. Der fehlende Vermerk auf den Wahlzetteln zur Listenverbindung zwischen Grünen/ÖDP und FDP ließe sich mit dem Drucken neuer Wahlzettel beheben, schwieriger sehe das schon mit der vertauschten Kandidaten-Reihenfolge auf der CSU-Liste aus. Hier gebe es nach wie vor die Differenzen zwischen Wahlvorschlag und Nominierungsliste. Überhaupt, kritisiert der Bürgermeister, der selber nicht mehr für den Gemeinderat kandidiert hatte: »Man arbeitet dann mit über einem Jahr alten Wahlvorschlagslisten.« Auf denen stünden dann auch Kandidaten, die bekanntlich gar nicht mehr zur Gemeinderatswahl antreten wollten. Dies sei dem Bürger nicht zu vermitteln. »Wir werden uns nicht sperren« und die Wahlleiter würden gegebenenfalls die nötigen Handlungsanweisungen beim Landratsamt erfragen, so Heyland. Dennoch: »Ich hätte mir eigentlich eine saubere Lösung mit einem klaren Schnitt gewünscht«, gibt Günter Heyland unumwunden zu.

Ka

Artikel vom 19.11.2008
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