25. November in Poing

Poing · Bürgerversammlung

Poing · Am Dienstag, 25. November, um 19.30 Uhr, findet in der Aula der Volksschule an der Gruber Straße die Bürgerversammlung der Gemeinde Poing statt. In der Bürgerversammlung können grundsätzlich nur Gemeindebürger das Wort erhalten.

Gemeindebürger sind die Gemeindeangehörigen, die in Poing das Recht haben, an Gemeindewahlen teilzunehmen – also alle Deutschen sowie alle Unionsbürger, die am 25. November das 18. Lebensjahr vollendet, an diesem Tage mindestens drei Monate ihren Hauptwohnsitz in Poing haben und nicht aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Anträge in der Bürgerversammlung sollen nach dem Willen des Gemeinderates mit folgender Einleitungsformel gestellt werden: »Ich stelle hiermit den Antrag: Die Bürgerversammlung möge dem Gemeinderat empfehlen, … (Sachvortrag)…«. Die Empfehlungen der Bürgerversammlung müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Artikel vom 18.11.2008
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