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Haushaltshilfe: Arbeitgeber haftet
München · Unfallversichert?
München · Private Arbeitgeber müssen ihre im Haushalt Beschäftigten gesetzlich unfallversichern. Was passiert, wenn die Perle während der Arbeit im fremden Haushalt oder auf dem Arbeitsweg verunglückt? Putzmittel ins Auge bekommt, die Treppe herunterfällt, auf feuchten Fliesen ausrutscht.
Es stellt sich die Frage nach der Haftung und den Kosten. Die Krankenversicherung der Haushaltshilfe kommt für die Kosten nicht auf. Damit ein Unfall für eine Hausangestellte – und für den privaten Arbeitgeber – nicht zum Existenzrisiko wird, ist eine Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben, bei der Unfallkasse München (gesetzlicher Unfallversicherungsträger der Haushalte in der Landeshauptstadt).
Die Versicherung kostet den Haushaltsvorstand jährlich – abhängig von der Dauer der Beschäftigung 43 bzw. 86 Euro pro Jahr. Name der Hilfe ist dabei ohne Bedeutung. Ein Einverständnis der Haushaltshilfe bei der Anmeldung ist nicht erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung oder private Versicherungspolice sind kein Ersatz für die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei weiteren Fragen kann man sich an die Unfallkasse unter Tel. 23 32 66 04 oder online wenden.
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