Neue Satzung gibt den Mitgliedern mehr Rechte

TSV 1860 wird demokratisch

Am Samstag, dem 22.11., um 14.00 Uhr, ist es so weit. Dann entscheiden im Paulaner am Nockherberg die Delegierten des TSV 1860 über eine neue Satzung. Die 228 von den Mitgliedern gewählten bzw. von den Abteilungen gestellten Delegierten haben jetzt die Möglichkeit den Verein zu verändern. Nicht mit kurzfristig wichtigen Entscheidungen, sondern mit einer neuen, modernen Satzung, die vor allem das Wahlsystem beim TSV demokratisiert.

UPDATE: Auf der Homepage von PRO 1860 e.V. können sich nun alle Interessierten ein PDF in dem die alte und neue Satzung nebeneinander dargestellt wird herunterladen.

Unflexible Wahlen nach der alten Satzung

Nach der alten Satzung können beim TSV keine einzelnen Personen gewählt werden, sondern nur »Listen« in Blockwahl. Dadurch wird die demokratische Entscheidung für einzelne Personen und damit einzelne Meinungen erschwert bzw. verhindert. Zum Beispiel bei der Aufsichtsratswahl war es bisher nicht möglich, eine beliebige Anzahl an Kandidaten zu nominieren. Dies wird mit den Regelungen der neuen Satzung ermöglicht. Die Kandidaten können dann, wie auch bei politischen Wahlen, direkt gewählt werden. Der mit den meisten Stimmen ist gewählt; dann der mit den zweitmeisten Stimmen und so weiter. Dadurch ergibt sich automatisch eine demokratische Mischung in den Gremien. Erschwerend kam in der alten Satzung noch dazu, dass der Wahlausschuss nicht nur die Wahlen zu organisieren und überwachen hatte. Er war auch zuständig für die Zulassung von Wahlvorschlägen. Dies ist er auch weiterhin, darf die Kandidaten aber nur noch ablehnen, wenn diese aus Gründen, die in der neuen Satzung genannt werden, nicht wählbar wären. In der alten Satzung ist die Ablehnung durch den Wahlausschuss wie folgt geregelt: »Der Beschluss der Ablehnung oder Zulassung eines Wahlvorschlages bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar«. Diese, wohl eher undemokratische Formulierung, wurde nun geändert, und der Betroffene hat auch noch die Möglichkeit, beim Ehrenrat Einspruch einzulegen. Eigentlich selbstverständlich in einer Demokratie, bisher aber beim TSV nicht so geregelt. Auch das Recht zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung für alle Mitglieder ist nun gegeben. Wer sich 14 Tage vorher anmeldet, kann an der Delegiertenversammlung teilnehmen und hat sogar die Möglichkeit, sich dort zu äußern.

Walter Rindfleisch aus dem Wahlausschuss:

»Der nun vorliegende Satzungsentwurf entspricht – aufgebaut nach demokratischen Prinzipien – auch offensichtlich den gültigen Vorschriften der DFL hierfür. Genau aus diesen demokratischen Prinzipien heraus haben die Organe, welche die hauptsächliche Arbeit im Verein machen, nämlich die Abteilungen, jetzt meiner Meinung nach genügend Zeit, um aus ihrer Praxiserfahrung heraus konstruktive Verbesserungsvorschläge zu machen. Ebenso haben auch alle Delegierten Zeit, dem Entwurf näher zu treten und sich ihre freie und unbeeinflusste Meinung darüber zu bilden. Nicht die Machtansprüche Einzelner, sondern ausschließlich das Wohl des Vereins muss die oberste Maxime allen Handelns sein«, so Walter Rindfleisch (Mitglied des Wahlausschusses). Neben dem Wahlsystem sind aber noch viele weitere kleinere und größere Änderungen in der neuen Satzung enthalten. Dies ist auch nicht wirklich verwunderlich, wenn man weiß, dass sich die Satzungskommission seit über einem Jahr mit dem Thema befasst.

Abteilungen, ARGE und PRO1860

In dieser Kommission haben Vereinsmitglieder ehrenamtlich gemeinsam mit einem verantwortlichen Anwalt die Satzung überarbeitet. Egal ob ARGE, PRO 1860, die Präsidien oder die einzelnen Abteilungen, alle haben sie hier mitgewirkt, damit eine moderne, demokratische Satzung für den TSV entsteht. Den Abteilungsleitern sowie den Delegierten liegt nun der Satzungsentwurf vor. Jetzt hat jeder die Möglichkeit, die neue Satzung mit der alten zu vergleichen und für sich zu entscheiden, ob die geänderte Satzung am 22.11. bei der nächsten Delegiertenversammlung verabschiedet wird.

Info-Veranstaltung am Dienstag, 21.10.

Für alle Delegierten, aber auch für interessierte Vereinsmitglieder gibt es am Dienstag, nächste Woche, eine Info-Veranstaltung von PRO 1860 e.V. zum Thema. Um 19.00 Uhr geht es am 21.10. los in der »Stawi«, der Stadionwirtschaft des 60er-Stadions an der Grünwalder Straße (Eingang Volckmerstr.). Hier stehen Mitglieder der Satzungskommission Rede und Antwort. Nicht nur die Satzung selbst, sondern auch das »Warum« für die diversen kleinen und großen Änderungen kann hier geklärt werden. Auch Informationen über die praktischen Auswirkungen der neuen Satzung kommen nicht zu kurz an diesem Abend. Sicherlich interessant, nicht nur für alle Delegierte, sondern auch für alle engagierte Vereinsmitglieder die dort eine Antwort auf Ihre Fragen zur neuen Satzung bekommen. Ein großer Schritt in Sachen Demokratie ist die neue Satzung auf jeden Fall. Für die »normalen« Mitglieder, für alle Delegierten aber auch für die einzelnen Abteilungen und die weiteren Mandatsträger.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Distanzierung von Gewalt sowie jeder Art von Diskriminierung schon im Passus zum Vereinszweck und in mehreren Paragraphen
  • Rechtlich bedingte Änderungen durch die Ausgliederung der KGaA (Spielbetrieb der 1., 2. Mannschaft sowie der A-Jugend)
  • Jugendliche werden vollwertige Mitglieder des TSV (z. B. Wahlrecht ab 16 Jahren)
  • Möglichkeit der Firmenmitgliedschaft ohne Stimmrecht
  • Neue Mitgliedschaften werden vereinfacht
  • Teilnahmerecht für alle Mitglieder bei den Delegiertenversammlungen
  • Es werden einzelne Personen gewählt; die Blockwahl (Liste von Personen) wird abgeschafft
  • Unterschiedliche Gremien wählen/bestätigen sich nicht mehr gegenseitig
  • Vorgeschlagene Kandidaten können nicht mehr willkürlich und ohne Nennung von Gründen »nicht zugelassen« werden
  • Die Aufgaben der einzelnen Gremien werden erstmalig in diversen »Ordnungen« geregelt
  • Vereinsrat bekommt einen »festen Sitz« im Verwaltungsrat (früher Aufsichtsrat)
  • Hohe Anforderungen an Mitglieder des Ehrenrates (letzte »Instanz« des TSV)
  • Abschaffung der Möglichkeit von »Ersatzdelegierten«
  • Klare Regelung zur Zuständigkeit für Stellungnahmen in der Öffentlichkeit (Verschwiegenheitspflicht)

Artikel vom 16.10.2008
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