Neuwahl des Gemeinderats in Neubiberg jetzt wahrscheinlich

Neubiberg · Klage erhoben

Bis im Rathaus Neubiberg alles in gewohnten Bahnen verläuft, wird wohl noch eine Weile dauern. Fotos: Schunk

Bis im Rathaus Neubiberg alles in gewohnten Bahnen verläuft, wird wohl noch eine Weile dauern. Fotos: Schunk

Neubiberg · Thomas Köhler, für die USU (Überparteiliche Wählerver-einigung der Studenten an der Universität der Bundeswehr München) im Gemeinderat, hat einen Anwalt beauftragt, gegen den Bescheid des Landratsamtes München vom 3. Juli wegen Ungültigkeit der Gemeinderatswahl Neubiberg vom 2. März beim Bayerischen Verwaltungsgerichts München Klage zu erheben.

Rechtsanwalt Heinz Veauthier erklärt dazu in einem Schreiben vom 30. Juli: »Die Klage hat das Ziel, den Bescheid des Landratsamts München aufzuheben. Wegen der besonderen Vorkommnisse wird das Wahlergebnis nach dem derzeitigen Sachstand berichtigt werden müssen, weil von der CSU Neubiberg ein gültiger Wahlvorschlag nicht eingereicht worden ist und die vom Landratsamt gegen den Wahlleiter und den Wahlausschuss der Gemeinde Neubiberg gerichteten Vorwürfe bei genauem Studium der Akte des Landratsamtes unhaltbar sind.« Das Landratsamt hat wie mehrfach berichtet wegen zweier Formfehler – fehlender Vermerk auf den Wahlzetteln zur Listenverbindung zwischen Grünen/ÖDP und FDP sowie vertauschte Kandidaten-Reihenfolge auf der CSU-Liste – die Wahl für ungültig erklärt.

CSU-Vorsitzender Hartmut Lilge geht mit Thomas Köhlers Schritt hart ins Gericht. »Es geht darum, dass der Gemeinderat durch dieses Vorgehen beschädigt ist«, sagt er. Natürlich habe jedermann das Recht, gegen den Bescheid des Landratsamtes vorzugehen. Ein Gemeinderat schwöre bei seinem Amtsantritt aber, Schaden von der Gemeinde abzuhalten und das Wohl der Gemeinde in den Vordergrund zu stellen. Gegen diesen Schwur verstoße Köhler, der sich nur selbst in den Vordergrund dränge. Dem Bürger sei diese Vorgehensweise nicht zu vermitteln und interessierte Investoren dürften die aktuellen Ereignisse in Neubiberg rund um die Wahl eher abschrecken. Dass Köhler Beobachter der EU oder sogar der UNO für Neubibergs Wahlen vorschlage, dafür fehlt Lilge jedes Verständnis.

Ebenso ergeht dies Natascha Kohnen, Vorsitzende der SPD. Populistische Äußerungen hätten in der ganzen Debatte nichts zu suchen, beurteilt die Landtagskandi- datin diesen Vorschlag.

Deshalb rut sie zur Sachlichkeit auf. Köhler dürfe nicht zum Buhmann abgestempelt werden, macht Kohnen aber auch deutlich. Er habe von seinem demokratischen Grundrecht Gebrauch gemacht.

Der Schritt zur Klage stünde jedermann offen, meint auch FDP-Gemeinderat Wilhelm Nehls. Gleichwohl hätte er im Interesse der Bürger gerne den erneuten Wahltermin für den Gemeinderat am Tage der Landtagswahl gehabt. »Thomas Köhler hat sein demokratisches Recht wahrgenommen, es war zu erwarten. Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob die Einschätzung des Landratsamtes einer Rechtsauffassung nach gültig ist oder nicht. Wir sind nicht glücklich, dass dadurch eine weitere Verzögerung der vermutlichen Nachwahlen stattfindet«, so Grünen-Rätin Ute Hirschfeld.

Bürgermeister Günter Heyland (Freie Wähler N@U) meint, dass Köhler von seinem Recht als Staatsbürger Gebrauch gemacht habe, »sein Anliegen ist legitim und demokratisch.«

Köhler hege »Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides und lässt diesen beim Bayerischen Verwaltungsgericht überprüfen, wie ich meine, ein völlig normaler Vorgang in unserem Staat.« Als Bürgermeister sehe er »im Vorgehen von Thomas Köhler keinen Sachverhalt, welcher den Bürgerinnen und Bürgern, dem Gemeinderat oder der Verwaltung schaden solle.« Im Gegenteil, der Gemeinderat könne »nun in gewohnter Form seinen Aufgaben und Pflichten nachgehen, die Gemeinde könne wichtige Projekte anpacken, die auf demokratischen Entscheidungen basieren«, sagt der Bürgermeister. »Kein Grund also zur Depression, denn die politische Arbeit kann weitergehen«, so Heyland weiter. In der Klagesache geht es nach Auskunft von Anwalt Veauthier so weiter: »Das Verwaltungsgerichtsverfahren nimmt seinen Gang. Das Verwaltungsgericht wird das Landratsamt als die handelnde Behörde auffordern, auf die Klage zu erwidern.« Sein Mandant, Hauptmann Thomas Köhler, fühlt sich bei ihm gut aufgehoben. Die Entscheidung des Landratsamtes habe nicht seiner »demokratischen und rechtsstaatlichen Auffassung entsprochen«, was er auch sofort öffentlich geäußert habe, betont Köhler. Detaillierte Akteneinsicht und eine gute juristische Bewertung seien ihm ohne Anwalt in dieser Form nicht möglich gewesen.

»Ein Nichtklagen musste ich nach meinem neuen Kenntnisstand zum Wohle Neubibergs, aber auch damit ich abends noch in den Spiegel schauen kann, ausschließen«, so der USU-Gemeinderat abschließend.

Ka

Artikel vom 06.08.2008
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