Behörden machtlos gegen zerfallenes Haus in der Limburgstraße

Ramersdorf · Schandfleck in der Nachbarschaft

Seit Jahren verfällt dieses Haus in der Limburgstraße 13 in Ramersdorf. Trotz zahlreicher Beschwerden lässt sich rechtlich nichts machen.	Foto: A. Boschert

Seit Jahren verfällt dieses Haus in der Limburgstraße 13 in Ramersdorf. Trotz zahlreicher Beschwerden lässt sich rechtlich nichts machen. Foto: A. Boschert

Ramersdorf · »Das ist ein Haus wie Honkytonk, im Sommer gibt es oft Partys von Wildfremden und im Winter fallen die Fensterscheiben bis auf die Straße«, berichtet eine langjährige Anwohnerin über das Haus in der Limburgstraße 13. Wer von der Pfarrstraße in die Limburgstraße einbiegt erblickt das gelbe Haus sogleich am Ende der Häuserflucht und sieht die Beschreibung bestätigt.

Die grünen Fensterläden schlagen bei Wind an die Hauswand, zahlreiche Streben sind herausgebrochen, von den Fenstern selbst hängen nur noch Bruchstücke in den Rahmen. Das ehemals stattliche Haus steht nicht nur seit Jahren leer, es ist seinem Verfall preisgegeben.

Das ärgert und verunsichert Anwohner. »Es passiert schon mal, dass vereinzelt Sprossen (der Fensterläden) bis auf den Gehweg fallen«, schildert ein Anwohner dem Bezirksausschuss 16 Ramersdorf-Perlach. BA-Mitglied Guido Bucholtz (Bündnis 90/Die Grünen) besuchte das Grundstück und teilte auf der letzten BA-Sitzung mit, dass der Zaun auf der rückwärtigen Seite erhebliche Mängel habe und das Grundstück ist nicht mehr sicher sei.

Wolfgang Thalmeir, der stellvertretende Vorsitzende des Unterausschusses Stadtteilentwicklung und Bauvorhaben, wandte in der Diskussion allerdings ein, man könne den Eigentümer momentan nicht zwingen, etwas zu tun, da das Haus allenfalls in sich selbst zusammen falle. »Wer das Gelände oder Haus betritt, begeht Hausfriedensbruch«, warnte der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht unmissverständlich.

Da jedoch der BA 16 empfand, Passanten könnten durch herabfallende Glasscherben oder Fensterladensprossen gefährdet werden und der Zaun sei marode, wandte er sich wegen »Gefahr im Verzug« an das Kreisverwaltungsreferat (KVR) und bat um Überprüfung des Anwesens. Das geschah und die Lokalbaukommission (LBK) als zuständige Fachbehörde hat bei Prüfung festgestellt, dass es sich nicht um ein »Gefahrhaus« handelt.

Es gebe keine Durchfeuchtung der Bausubstanz, was gefährlich wäre. »Das Haus ist mit einer geschlossenen Einfriedung umzäunt«, teilte es dem BA 16 am 5. Juni mit. Somit »besteht für das KVR kein Regelungsbedürfnis«, stellt Alain Langfeld von der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung im KVR dazu fest und betont, »das KVR richtet sich nach fachbehördlichen Bedenken oder Bedenken der Polizei. Beides liegt nicht vor«.

Jetzt müssen die Anwohner hoffen, dass der inzwischen 17-Jährige Erbe des Hauses eines Tages entscheidet, was mit dem unbewohnbaren Gebäude geschehen soll. Mehr als die Sicherung des Bürgersteigs vor allem im Winter kann vom Besitzer nicht verlangt werden.

aha

Artikel vom 22.07.2008
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