Wohnungsbau an Hochstraße 17

Haidhausen · In die zweite Runde

Haidhausen · Der Bezirksausschuss Au-Haidhausen (BA 5) will sich trotz des vorhandenen Vorbescheids zum Hotelneubau auf dem Gelände an der Hochstraße 17 nicht geschlagen geben und weiter für den Bau von Wohnungen kämpfen. Auch die Anwohner der Hochstraße wollen statt eines weiteren Hotels – schließlich sind in unmittelbarer Ungebung bereits unzählige Bettenburgen – lieber neue Wohnungen vor der eigenen Haustür.

So fordert der BA 5 die Stadt auf, sämtliche Bebauungspläne innerhalb des Stadtviertels auf Übereinstimmung mit dem gültigen Flächennutzungsplan zu überprüfen. Sollte die Stadt Unregelmäßigkeiten feststellen, fordert der BA eine Anpassung der Bebauungspläne an die gültigen Flächennutzungspläne.

Der Hintergrund: Der Antrag zum Hotelneubau wurde unter Bezug auf den Bebauungsplan aus dem Jahr 1972 positiv beschieden. Dieser Plan setzt das Gebiet als Kerngebiet fest. Abweichend hierzu stellt der Flächennutzungsplan entsprechend der tatsächlichen Entwicklung im Gebiet Allgemeines Wohngebiet dar.

Die Vorsitzende des BA 5, Adelheid Dietz-Will, stellt fest: »Nach den Regelungen des Baugesetzbuchs ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, um die notwendige Übereinstimmung zwischen den städtebaulichen Entwicklungszielen zu gewährleisten. Dieses ist im Fall der Hochstraße 17 nicht der Fall.«

Artikel vom 22.07.2008
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