Was ist bei der Wohnungsbauprämie zu beachten

München – Neue Spielregeln für Prämie

So kommen auch Familien zum Eigenheim: Riester-Förderung für den Kauf möglich.	 Foto: BHW

So kommen auch Familien zum Eigenheim: Riester-Förderung für den Kauf möglich. Foto: BHW

München – Bundesregierung und Bundestag haben neue Gesetze für die Eigenheimförderung beschlossen. Mit der neuen Wohn-Riester-Förderung ändern sich auch die Regeln für die Wohnungsbauprämie. Das Häuschen im Grünen, die Eigentumswohnung in der Stadt – für die meisten Menschen beginnt der Traum vom Wohneigentum immer noch mit einem Bausparvertrag.

Sparleistungen darauf unterstützt Vater Staat mit der Wohnungsbauprämie. An der Höhe der Prämien und den Einkommenshöchstgrenzen ändert sich auch künftig nichts. Allerdings besteht der Staat ab 2009 darauf, geförderte Sparbeiträge ausschließlich wohnwirtschaftlich zu verwenden.

Wer vor Inkrafttreten der Neuregelung einen Bausparvertrag abschließt, erhält für die komplette Laufzeit die uneingeschränkte staatliche Förderung und kann nach siebenjähriger Sparzeit über sein Sparguthaben und die Wohnungsbauprämien frei verfügen. Das gilt nicht für Verträge, die ab 2009 abgeschlossen werden. Nach der Neuregelung darf das Guthaben nur noch „wohnwirtschaftlich“ verwendet werden. Wer hingegen sein gefördertes Guthaben für andere Zwecke ausgibt, muss die Prämien zurückzahlen.

Einen Anspruch auf die Prämie hat jeder Bausparer bereits ab dem 16. Lebensjahr. Vorausgesetzt, sein zu versteuerndes Einkommen beträgt weniger als 25.600 Euro im Jahr, bei Ehepaaren sind es 51.200 Euro. Jährlich müssen Sparer mindestens 50 Euro, maximal 512 Euro prämienwirksam auf den Bausparvertrag einzahlen. Darauf gibt es dann pro Jahr die Wohnungsbauprämie von 8,8 Prozent.

Die Förderbeiträge summieren sich im Laufe der Zeit zu einem stattlichen Betrag. Ein Ehepaar beispielsweise, das sieben Jahre lang den Bausparvertrag BHW Dispo maXX mit monatlich 86 Euro bespart, verfügt über ein selbst eingezahltes Guthaben nach Abzug der Abschlussgebühr in Höhe von 6.944 Euro. Darauf gibt es im BHW Dispo maXX eine Guthabenverzinsung von bis zu 4 Prozent und zusätzlich die Wohnungsbauprämie von 630 Euro.

Artikel vom 17.07.2008
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