Grünwald zahlt freiwillig

Grünwald - Kindergeld

Grünwald - Eine bundesweit einzigartige Familienförderung hat nun der Grünwalder Gemeinderat einstimmig auf den Weg gebracht. So erhalten Grünwalder Eltern jetzt neben dem Elterngeld und dem Erziehungsgeld ein zusätzliches kommunales Erziehungsgeld in Höhe von 100 Euro, so entschied der Gemeinderat einstimmig in seiner letzten Sitzung.

„Manchmal macht es Spaß, dicke Bretter zu bohren“, freute sich Bürgermeister Jan Neusiedl. Wie von der Verwaltung berichtet wurde, konnte nach einem langwierigen Weg jetzt die nötige Rechtssicherheit geschaffen werden. Ursprünglich wurde das Anliegen Grünwalds vom Landratsamt zurückgewiesen, da nach deren Meinung die Zahlung eines monatlichen Erziehungsgelds keine Aufgabe der Gemeinde darstellt, sondern „eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei ohne spezifische Ortsbezogenheit und vom Staat wahrgenommen wird“.

Bereits im Mai letzten Jahres hatte der Gemeinderat beschlossen allen Kindern, die ihren ersten Wohnsitz in Grünwald haben von Geburt bis zum Eintritt in die Schule, spätestens aber bis zum 8. Lebensjahr ein kommunales Erziehungsgeld zu gewähren. Grünwald möchte damit junge Familien unterstützen und sich gleichzeitig als Gemeinde verjüngen, da die Geburtenraten rückläufig sind. Aufgrund der Einwendungen des Landratsamtes wurde das Anliegen auf erneuten Beschluss des Gemeinderates dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Die Staatsregierung vertrat die Auffassung, dass das Erziehungsgeld ausgezahlt werden darf.

Stephan Weidenbach (CSU) betonte, dass „dies ein Meilenstein für Deutschland sei, da Grünwald die erste Gemeinde ist, die das kommunale Erziehungsgeld einführt“. Trotz Bemühungen seitens der Verwaltung konnte nicht erreicht werden, dass die Leistung auch für Harzt-IV-Empfänger anrechnungsfrei bleibt. Die Unterstützung wird monatlich vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen.

Das kommunale Erziehungsgeld ist derzeit auf rund 700 Kinder ausgelegt und im Haushalt wurden dafür 850.000 Euro bereitgestellt. Wer einen entsprechenden Antrag stellt und berechtigt ist, erhält das Geld rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres. Bei einem finanziellen Engpass der Gemeinde kann die Zahlung wieder eingestellt werden. hol

Artikel vom 26.06.2008
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