Was bei Autofahnen zu beachten ist

München · Fans zeigen Flagge

München · Pünktlich zum Start der EM zeigen wieder viele Fußballfans Flagge für ihre Heimatmannschaften. Das kann jedoch Folgen haben: »Bricht eine Autofahne ab und verletzt andere Verkehrsteilnehmer oder beschädigt ein dahinter fahrendes Fahrzeug, springt die Kfz-Haftplichtversicherung ein«, informiert Stefan Müller, Sprecher des Bezirks München im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).

In den EM-Gastgeberländern Österreich und der Schweiz sind Autofahnen »aufgrund der möglichen Verkehrsgefährdung absolut verboten«, so Müller. Es drohen Strafgelder bis zu 5.000 Euro. Also Fahnen lieber vor der Autobahnauffahrt abmontieren.

»Läuft jedoch diesselbe Fahnenbefestigung zum Einbruch in das Fan-Vehikel, wirkt das nicht nur als Spaßbremse. Der Fußballfreund bleibt auch auf seinem Schaden sitzen«; betont Müller. »Weil bereits ein kleiner Fensterspalt das Einbruchsrisiko erhöht, muss sich der Autofahrer dann grobe Fahrlässigkeit von seiner Versicherungsgesellschaft vorwerfen lassen.« Die Kaskoversicherung kann dann die Schadenssumme entsprechend den Schuldumständen vermindern oder die Schadensregulierung komplett verweigern.

Artikel vom 11.06.2008
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