Vorsicht bei Handwerkerrechnungen

München – Ärger muss nicht sein

München – Endlich, die neuen Fenster und Türen sind eingebaut. Nun können Energie und damit Heizkosten gespart und die Umwelt noch besser geschützt werden. Also alles eitel Freude und Sonnenschein? Keineswegs, die Handwerkerrechnung ist eingetroffen. Was, da werden An- und Abfahrtszeiten berechnet, dazu Fahrtkosten? Und die Stundensätze: lauter Meisterstunden!

Aber war da nicht auch ein Lehrling dabei? Da kann Ärger ins Haus stehen.

Damit kein derartiger Ärger bevorsteht hat der Eigenheimerverband Bayern e. V. in München zehn Tipps zusammengestellt, die helfen, unnötige Auseinandersetzungen mit Handwerkern zu vermeiden.

1. Größere Aufträge nur an ausgewiesene Fachbetriebe übergeben und bei der Handwerkskammer informieren.

2. Um Preise vergleichen zu können, stets verschiedene schriftliche Angebote einholen.

3. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Daher vor Auftragsvergabe eine Preisverbindlichkeit schriftlich vereinbaren.

4. Auch bei kleineren, mündlich vereinbarten Aufträgen, verbindlich Vereinbarungen treffen und dem Handwerker präzise Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten machen.

5. Vorher genau über die Kosten für An- und Abfahrt, sowie über andere Fahrtkosten, über Stundensätze und Materialkosten informieren.

6. Im Arbeitsbericht die aufgewendeten Zeiten quittieren und einen Durchschlag verlangen.

7. Mit Handwerkern plaudern kostet Geld!

8. Bei Handwerkerrechnungen kann man 20 Prozent der Arbeitsleistung von der Steuer absetzen – wenn diese gesondert ausgewiesen ist. 9. Reklamationen im offenen Gespräch klären.

10. Liegt bereits eine strittige Handwerkerrechnung vor, anhand der vorstehenden Tipps prüfen, wo man reklamieren kann und wo nicht.

Artikel vom 21.05.2008
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