Steuerspar-Effekt steigern: Gekaufte Wohnung an Familie vermieten

München · Wenn der Vater mit dem Sohne...

München · Der Erwerb einer Mietwohnung ist für viele Zeitgenossen auch steuerlich recht attraktiv. Zwar unterliegen die regelmäßigen Mieteinnahmen dem Zugriff des Finanzamts. Auf der anderen Seite dürfen die Gebäudeabschreibung (AfA) und die Zinsen eines Hypotheken-Darlehens Steuern sparend geltend gemacht werden. Jenen Steuerspar-Effekt können etwa Eltern, die eine Wohnung an Sohn oder Tochter vermieten, noch steigern.

Indem sie nämlich von Filius oder Filia eine Miete verlangen, die um einiges unter dem ortsüblichen Niveau liegt.

Ein in diesem Zusammenhang interessantes Urteil kommt vom Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen IX R 7/07. Im vorliegenden Fall hatten Eltern tatsächlich eine Wohnung erworben und darin mit Mietrabatt den Sohn leben lassen. Zugleich aber erhielt Filius noch Unterhaltszahlungen von Vater und Mutter.

Genau dies nahm das zuständige Finanzamt zum Anlass, die steuerliche Gestaltung durch die Eltern zu unterbinden. Allerdings ohne Segen des höchsten deutschen Finanzgerichts, des BFH´s. Die Richter entschieden, dass ein Mietrabatt einerseits und die Tatsache, dass der Mieter-Sohn Unterhalt von seinen Eltern bekommt, nicht von vorneherein auf eine missbräuchliche Steuergestaltung hindeutet. Ob tatsächlich eine vorliege, hänge immer vom Einzelfall ab, den die Finanzverwaltung genau prüfen müsse.

OVB

Artikel vom 13.05.2008
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