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Eigenheim zu groß? Urteil steht aus
München – Haus und Hartz IV
Ist Hartz-IV und untervermieten rechtens? F: Quelle Bausp.
München – Bisweilen sehen sich Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) mit der Forderung der Arbeitsagentur konfrontiert, das vorhandene Vermögen erst einmal zu verwerten, bevor es finanzielle Hilfe vom Staat gibt. Zu den betroffenen Vermögenswerten kann auch das Eigenheim zählen. Und zwar sofern die Wohnfläche auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zu groß ist.
Doch besagte Verwertung, sprich der Verkauf, scheint nicht in jedem Fall und deshalb grundsätzlich rechtlich erforderlich. Dies zeigt eine Entscheidung vom Sozialgericht (SG) Stade unter dem Aktenzeichen S 17 AS 230/06.
Im vorliegenden Fall stellten die Stader Sozialrichter fest, dass das Eigenheim eines Hartz-IV-Beziehers ausreichend Platz bot, um einen Teil davon unterzuvermieten. Vor diesem Hintergrund sei der Verkauf der Immobilie, wie von der zuständigen Arbeitsagentur gefordert, nicht erforderlich. Der Eigentümer könne schließlich eine Teilvermietung vornehmen und so zusätzliche Einnahmen erzielen. Die müssten dann selbstverständlich mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die vor dem Stader Sozialgericht unterlegene Arbeitsagentur allerdings wollte das Urteil nicht akzeptieren und hat deshalb dagegen Berufung eingelegt. Nun warten nicht nur die in diesem Fall betroffenen Hartz-IV-Bezieher, sondern wohl zahlreiche Menschen in einer vergleichbaren Situation auf die Entscheidung in der nächsten Instanz.
Artikel vom 08.05.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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