Start weiterer Parklizenzgebiete

München · Sich frühzeitig bemühen

München · Am Montag, 5. Mai, starten die Parklizenzgebiete »Pinakotheken«, »Schönfeldviertel«, »St.-Pauls-Viertel« sowie »Lindwurmstraße«. In der Maxvorstadt werden zwei neue Parklizenzgebiete ihren Betrieb aufnehmen. Diese Gebiete schließen sich unmittelbar südlich an bereits bestehende Parkbereiche des dritten Stadtbezirks an.

Das Lizenzgebiet »Schönfeldviertel«, das zwischen Lindwurmstraße und Englischem Garten liegt, schließt die Lücke zwischen der Veterinärstraßen und dem Altstadtring.

Ebenfalls südlich begrenzt durch den Altsadtring beziehungsweise dessen westliche Verlängerung, die Gabelsbergerstraße, bis hin zur Barer Straße liegen die »Pinakotheken«, welche im Osten unmittelbar an das »Schönfeldviertel« angrenzen. Die nördliche Grenze bildet das »Akademieviertel« beziehungsweise die Südseite der Schellingstraße.

Zum gleichen Zeitpunkt werden im zweiten Stadtbezirk die Gebiete »St.-Pauls-Platz« und »Lindwurmstraße« starten. Die »Lindwurmstraße liegt zwischen Theresienwiese und der Bahn-Linie München-Rosenheim, also der Grenze zum benachbarten Sendling und grenzt im Norden in Teilbereichen sowohl an das »Innenstadtklinikum« als auch an den »Alten Südfriedhof« an.

Im Südosten begrenzt die Westseite der Tumblingerstraße den neuen Parkbereich. Das Parklizenzgebiet »St.-Pauls-Platz« umfasst die Straße zwischen Uhlandstraße, Bavariaring, Martin-Greif-Straße sowie Bayerstraße und grenzt im Osten zwischen Paul-Heyse-Unterführung und Landwehrstraße an das ebenfalls neue Parkraummanagementgebiet »Hauptbahnhof«, welches mit der Ausgabe der ersten Parkausweise ab Anfang April ebenso Premiere feiert.

Bis voraussichtlich Sommer 2008 werden dann die verbleibenden drei Parkbereiche des ersten Sektors »Karolinenplatz«, »Königsplatz« und »Dreimühlenviertel« folgen, bevor zum Ende dieses Jahres bereits die ersten Gebiete des nächsten Planungsgebietes (hauptsächlich Neuhausen und der Schwanthalerhöhe) in Betrieb gehen sollen.

In den Parklizenzgebieten wird es wiederum eine jeweils den örtlichen Verhältnissen angepasste Mischung aus Bewohner- und Mischparken geben. Außerdem gibt es neben den klar getrennten Regelungen auch Mischformen, also zum Beispiel Straßen, die auf Grund des erheblichen Einzelhandels tagsüber insbesondere von Kundinnen und Kunden angefahren werden können. Für diese Zeit ist eine Höchstparkdauer von maximal zwei Stunden festgesetzt, bezahlt werden kann an den dafür vorgesehenen Parkscheinautomaten im Zwölf-Minuten-Rhythmus.

Nach 18 Uhr können jedoch auch in diesen Bereichen Lizenzinhaber kostenfrei und ohne Parkzeitbeschränkung bis zum nächsten Morgen parken. Diese Mischformen sind den im Tagesverlauf wechselnden Verkehrssituationen angepasst und sollen die Belange eines gewachsenen Innenstadtviertels mit einer lebendigen Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Arbeiten noch mehr als bisher widerspiegeln.

Der Bewirtschaftungszeitraum ist auf alle Werktage jeweils zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen ist in diesen Bereichen das Parken für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglich.

Die Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptsitz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos mit einem einfachen Brief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen.

Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch mittels Fax unter der Nummer 2 33-3 97 37 erfolgen. Zudem bietet das Kreisverwaltungsreferat unter der Internetadresse www.strassenverkehr-muenchen.de und dem folgenden Link »Parken« aber natürlich auch ein Antragsformular.

Das KVR bittet die Bewohnerinnen und Bewohner dringend darum, ihre Parkausweise frühzeitig zu beantragen. So kann unnötiger Stress und Ärger vermieden und die Parkausweise können rechtzeitig zugestellt werden.

Ebenfalls im Internet sind weitere Informationen, wie zum Beispiel detallierte Übersichtskarten, zu finden.

Artikel vom 02.04.2008
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