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Neue Reform – Erbschaftssteuerrecht ändert sich
München · Immobilie als Erbgut
München · Auf Erben und Beschenkte kommen wichtige Veränderungen zu. Im ersten Halbjahr 2008 sollen die neuen Regeln im Erbschaftssteuer- und Bewertungsrecht in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 gelten. »Die großen Verlierer der Reform sind vor allem Besitzer mehrerer oder teurer Immobilien, da bebaute Immobilien künftig mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftsteuer herangezogen werden sollen«, sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.
Erste Beispielrechnungen zeigen, welche Kosten auf Beschenkte und Erben zukommen kann.
Beispiel eins: Ein Einfamilienhaus im Wert von 300.000 Euro soll verschenkt werden. Die Ehepartner und die Kinder bleiben auf Grund der höheren Freibeträge weiterhin steuerfrei. Ein Neffe zum Beispiel müsste statt 28.849 Euro künftig 84.000 Euro an den Fiskus abgeben. Neuer Vorteil: Für den eingetragenen Lebenspartner fallen künftig statt vorher 40.204 Euro nun keine Steuern mehr an.
Beispiel zwei: Eine nicht selbstgenutzte Immobilie im Wert von einer Million Euro soll überschrieben werden. Nach neuem Recht muss der Ehepartner trotz eines höheren Freibetrags 41 Prozent mehr Steuern an den Fiskus abtreten. Früher waren 43.950, nun sind 75.000 Euro fällig. Beim Enkel verdoppelt sich fast die Steuerlast von 82.320 auf 152.000 Euro.
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