Bewerbungen und Vorschläge erbeten

Garching sucht Schöffen

Garching · Für die Geschäftsjahre 2009 bis 2013 sucht die Stadt Garching Schöffen und Jugendschöffen. Um die benötigte Zahl der Schöffen und Jugendschöffen in den Amts- und Landgerichten auch in den nächsten fünf Jahren sicherzustellen, erarbeiten alle bayerischen Gemeinden entsprechende Vorschlagslisten.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Für den Zeitraum des Einsatzes wird eine Entschädigung von etwa acht Euro je Stunde zuzüglich Fahrkostenerstattung gewährt. Hausfrauen können darüber hinaus nochmals zirka vier Euro je Stunde erhalten.

Zum Jugendschöffen soll insbesondere nur bestellt werden, wer über eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung verfügt, seinen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises hat, deutscher Staatsangehöriger ist sowie zu Beginn der neuen Gerichtsperiode (1. Januar 2009) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Weitere Voraussetzungen können beim Kreisjugendamt München, Herr Gretschmal, Telefon 62 21- 23 11, erfragt werden. Bewerbungen für das Amt des Schöffen sind bis spätestens 2. März 2008, für das Amt des Jugendschöffen bis spätestens 13. April 2008 an die Garchinger Stadtverwaltung, Herrn Trier, Zimmer 0.16, Rathausplatz 3, zu richten. Die entsprechenden Bewerbungsvordrucke für das Amt des Schöffen und des Jugendschöffen liegen im Rathaus, Zimmer 0.16 oder an der Pforte zur Abholung bereit oder können im Internet auf der Garchinger Startseite www.garching.de unter »Aktuelle Nachrichten« heruntergeladen werden. Allgemeine Infos zum Schöffenamt können im Internet auf der Garchinger Startseite sowie unter www.schoeffen.de nachgelesen werden.

Artikel vom 20.02.2008
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