Ausstellung »Was damals Recht war…« im Justizpalast

Zentrum · Betroffene der NS-Militärjustiz

Bewegende Schicksale im Lichthof des Justizpalastes.Foto: VA

Bewegende Schicksale im Lichthof des Justizpalastes.Foto: VA

Zentrum · Die Wanderausstellung »Was damals Recht war…« macht Station in München. Seit 11. Februar ist sie im Justizpalast, Prielmayerstraße 7, zu sehen. München ist die vierte Station dieser bundesweiten Wanderausstellung. Die Ausstellung wird für zwölf Wochen bis einschließlich 30. April im Lichthof des Münchner Justizpalastes zu sehen sein: Montag bis Donnerstag, 10 bis 18 Uhr, Freitag, 10 bis 14 Uhr.

Der Eintritt ist frei. Buchung von Führungen unter Telefonnummer 21 86 21 72. München stellt eine besondere Etappe dar, da die Ausstellung eine Vielzahl an Bezügen zur Landeshauptstadt, ihren Einwohnern und einzelnen Orten der Stadt aufweist: »(…) Meine Lieben, es ist hart für euch. Hier diese letzte Nacht bleibe ich auf. Habe noch einige Briefe geschrieben und jetzt will ich noch ein wenig lesen, damit ich mich ein wenig zerstreue. Es ist jetzt ungefähr 19 Uhr, also noch acht Stunden, dass ich meine Sinne noch beisammen habe, seht ihr. Von Angst keine Spur. Nun grüße ich euch noch ein letztes Mal, macht euch keinen Kummer es ist ja jetzt vorbei (…)«

Mit diesen Worten wandte sich der junge Münchner Franz Fellner, der 1941 als Deserteur erschossen wurde, an seine Familie. Fellner ist einer von den mehr als 20.000 Soldaten und Zivilisten aus nahezu ganz Europa, die durch Unrechtsurteile umkamen. Auch der 1944 in Griechenland hingerichtete Münchner Kommunist Franz Scheider wurde Opfer der NS-Militärjustiz. Seine Zusammenarbeit mit den Partisanen, die auch das Leben vieler deutscher Soldaten rettete, trug ihm ein Todesurteil wegen Kriegsverrat ein, ein Delikt, das bei der Aufhebung der Urteile der Wehrmachtjustiz des Bundestags 2002 von der Rehabilitierung ausgenommen wurde.

Auf der anderen Seite stehen Täter wie der in München geborene General Ferdinand Schörner. Ungezählte deutsche Soldaten verloren in den letzten Kriegswochen ihr Leben, weil Schörner jede Form der Entfernung von der Truppe mit dem Tode bestrafen ließ – als Gerichtsherr der Wehrmachtjustiz hatte er schon 1944 die Kriegsrichter beschuldigt, zu milde Urteile zu fällen. »Nie wieder Schörners in einer deutschen Armee!« Dieser Ausspruch von Franz-Josef Strauß aus dem Jahr 1955 zeigt, welche Aufmerksamkeit dem ehemaligen General nach seiner Rückkehr aus sowjetischer Gefangenschaft in der Bundesrepublik zuteil wurde. 1956 erhielt Schörner im Rahmen eines im Münchner Justizpalast durchgeführten Verfahrens eine vierjährige Gefängnisstrafe aufgrund seiner Anordnungen als vormaliger Gerichtsherr.

Die Wanderausstellung »Was damals Recht war…« wurde Anfang 2006 von der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas konzipiert und erinnert an die etwa 20.000 Soldaten und Zivilisten unterschiedlicher Nationen, die durch Unrechtsurteile der deutschen Wehrmachtgerichte ihr Leben verloren.

Artikel vom 13.02.2008
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