Mitteilung des Kassen- und Steueramtes München

München · Hundesteuer 2008 wird fällig

München · Das Kassen- und Steueramt erinnert alle Münchner Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2008 zu entrichtende Hundesteuer am 15. Januar 2008 fällig wird. Sofern am Lastschrifteinzugsverfahren teilgenommen wird, wird die Forderung zum Fälligkeitstag abgebucht.

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie ihn aufgenommen haben oder – wenn der Hund ihnen durch Geburt von einer von ihnen gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund vier Monate alt geworden ist, bei der Landeshauptstadt München – Kassen- und Steueramt – anzumelden. Dort ist er auch innerhalb von zwei Wochen abzumelden. Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug anzumelden.

Die Anmeldung eines Hundes ist schnell, einfach und problemlos möglich: Online unter www.muenchen.de/hundesteuer; telefonisch unter 2 33-2 62 97 oder 2 33-2 05 42; per Fax unter 2 33-2 88 38; schriftlich beim Kassen- und Steueramt, KF 23, Herzog-Wilhelm-Straße 11, 80331 München oder persönlich montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Kassen- und Steueramt, Zimmer 303, Herzog-Wilhelm-Straße 11.

Als Hundehalter gilt, wer einen Hund im eigenen oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Die Hundesteuer beträgt einheitlich für jeden gehaltenen Hund im Jahr 76,80 Euro. Kampfhunde werden mit einem Satz von 613,80 Euro im Jahr besteuert.

Artikel vom 08.01.2008
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