Ausgedampft: Shisha-Bars müssen am 1.1. zumachen

München - Rauchverbot ruiniert Kneipen

Vieles hat Mehmet Okur gedacht, bevor er vor einem Jahr seine Kneipe in der Münchner Innenstadt aufgemacht hat. Doch mit einem hat der junge Gastro-Unternehmer nicht gerechnet: Mit einer überharten Landtagspolitik, die dazu führt, dass er seinen Laden wohl zum Jahreswechsel zusperren kann.

Erst war die Wasserpfeifenbar, die er mit seinem guten Freund Deniz Bakanoglu aufgemacht hat, eine „Schnapsidee“. Doch inzwischen läuft die Shisha-Bar, in der auch die Münchner in orientalischer Atmosphäre Wasserpfeife rauchen können. BO-12 heißt die ausgewiesene Dampfkneipe in der Seitzstraße, die im letzten Winter ihre Pforten geöffnet hat. „Inzwischen brummt der Laden“, stellt Okur erfreut fest.

Eine Erfolgsgeschichte aus dem kreativen Münchner Kleinunternehmertum – bis im vergangenen Monat der Schock kam. Ab dem 1. Januar gilt bekanntlich absolutes Rauchverbot in Bayerns Gaststätten. Und obwohl sie eher kein typischer Treffpunkt für schützenswerte Nichtraucher sind, gilt das Verbot für alle und jeden und damit auch für Shisha-Lokale.

Dem BO-12 und den elf Branchenkollegen in ganz München ist die Geschäftsgrundlage entzogen – und Okur versteht die Welt nicht mehr. „Da hat es sich der Gesetzgeber wirklich einfach gemacht“, ärgert er sich: „Dabei weiß doch jeder, was einen in einer Shisha-Bar erwartet.“

Doch der Gesetzgeber hat kein Mitleid mit Okur und seinen Kollegen. „Wasserpfeife zu rauchen ist kein harmloses Entspannungsritual“, erklärt Roland Eichhorn, Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums: „Es kann genauso süchtig machen wie Zigaretten und ebenso als Einstiegsdroge dienen.“ Eine Shisha-Bar sei wie jede andere Bar zu behandeln, Ausnahmen kommen für das Ministerium nicht in Frage: „Je rigoroser das Verbot ist, desto weniger verzerrt es den Wettbewerb. Bei Ausnahmen besteht die Gefahr, dass einzelne Lokale Reibach auf Kosten anderer machen.“

Die Shisha-Barbetreiber gucken also in die Röhre, sie können nichts mehr gegen das Nichtrauchergesetz tun. In seiner Not hatte Okur im November noch den Bezirksausschuss Altstadt-Lehel um Hilfe in seiner Sache gebeten. Der aber konnte ihm wegen Nicht-Zuständigkeit nur den Rat geben, sich mit anderen Barbetreibern zusammenzutun um sich bei der Staatsregierung und dem Landtag Gehör zu verschaffen. „Dafür bleibt nun aber keine Zeit mehr“, stellt Okur fest.

Ein Ausweg bleibt nur: Das BO-12 muss in einen Club umgewandelt werden, um dem Rauchverbot aus dem Weg zu gehen. Für geschlossene Gesellschaften gilt das Gesetz nämlich nicht. „Wir lassen gerade von einem Anwalt prüfen, inwiefern das für uns machbar ist“, erklärt Okur. Die Hürden sind hoch: Als Club darf man keine Kundschaft von der Straße mehr in den Laden lassen. „Wir checken gerade, ob es dann legal ist, wenn wir jemanden hereinlassen, der bei uns klingelt, wenn wir das Lokal abschließen“, erklärt Okur. So oder so: Der Zustrom an neuen Kunden wird für das BO-12 empfindlich gebremst.

„Das ist ein großer Rückschlag“, stellt Okur fest. Dabei haben er und Bakanoglu noch Glück: Sie haben es geschafft sich eine Stammkundschaft aufzubauen, die ihnen die Treue halten wird. „Jemand, der jetzt noch eine Shisha-Bar aufmachen will, hat keine Chance mehr zu bestehen“, stellt Okur fest. Für ihn eine tragische Entwicklung: „Da geht ein Stück von Münchens kultureller Vielfalt verloren.“

Artikel vom 29.11.2007
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