Moosacher klaut Autos für Frauen

Moosach · Imponier-Gehabe

Moosach · Da wurde der Druck zu groß: ein 31-jähriger Moosacher hat mehrere Autodiebstähle gestanden. Ein Kontaktbeamter der Polizeiinspektion 44 (Moosach) wurde durch einen Hinweis auf einen gestohlenen Mazda MX 5 aufmerksam, der in Moosach in einer Tiefgarage abgestellt war. Durch weiterführende Ermittlungen geriet ein 31-jähriger beschäftigungsloser Deutscher in Tatverdacht.

Nachdem ihm zwei weitere Fahrzeugdiebstähle zugeordnet werden konnten, gestand der 31-jährige unter dem Beweis die drei Taten. Er sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Dem Beschäftigungslosen konnten des Weiteren ein Tankbetrug, mehrere Kennzeichendiebstähle und mehrere Schlüsseldiebstähle angelastet werden, die als Vorbereitungen zu weiteren Fahrzeugdiebstählen angesehen werden können.

Der Mann täuschte Händlern Kaufinteresse vor, ließ sich die Fahrzeuge zeigen und die Schlüssel aushändigen, um einmal den Motor anlassen zu können. Diese Schlüssel wechselte er in einem unbeobachteten Moment mit selbst mitgebrachten, bereits aus anderen Fällen entwendeten Schlüsseln aus. Bemerkenswert ist, dass der Betrüger niemals eine Fahrerlaubnis besessen hat und nach eigenen Angaben fast täglich mit Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war. Insgesamt saß der Deutsche bereits rund siebeneinhalb Jahre in Haft.

Gleich am Tag seiner letzten Haftentlassung, im April diesen Jahres, erwarb der Beschäftigungslose ein Fahrzeug, mit dem er am öffentlichen Straßenverkehr teilnahm. Es gilt sogar als gesichert, dass er im Mai diesen Jahres zu einer Gerichtsverhandlung mit dem entwendeten Mazda gefahren ist. Bei der Verhandlung musste er sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Des Weiteren arbeitete er zwischenzeitlich als Lkw-Fahrer für diverse Umzugsfirmen.

Der 31-Jährige handelte bei seinen Taten nach eigenen Angaben nicht aus profitlichen Motievn, sondern gab an, Frauen mit »großen« Fahrzeugen beeindrucken zu wollen. Die Kriminalpolizei ist zuversichtlich, dass sie dem Täter noch weitere Taten zuordnen kann.

Artikel vom 19.09.2007
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