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Zaun an Brunnenstraße 35
Feldkirchen · Damit nichts passiert
Feldkirchen · Einstimmig genehmigte der Bauausschuss Feldkirchen die Errichtung eines Zauns an der nördlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Brunnenstraße 35. Nicht eingezäunt werden darf jedoch die Zufahrt zum Grundstück. Die Antragsteller hatten den Zaun beantragt, weil es dort zu Gefahrensituationen komme. Für Passanten und Jugendliche sei ohne Zaun nicht ersichtlich, dass es sich um Privatgrund handelt.
Täglich würden Leute über die Auffahrt zu den beiden Einzelgaragen entlang der Westendstraße laufen, um den Weg in die Brunnenstraße abzukürzen. Außerdem werde die etwa 20 Zentimeter höher angelegte Einfahrt von Jugendlichen mit Fahrrädern und Rollern als Sprungschanze benutzt. Hinzu komme, dass sich Leute vor der Garage in den Schatten setzen und sich an die Tore lehnen würden.
Dies berge jedoch ein Verletzungsrisiko, wenn die Garagen von innen geöffnet werden – zumal ein elektrischer Garagentoröffner installiert werden soll.
Der Bauausschuss konnte die Bedenken der Anwohner verstehen und bewilligte die Errichtung des Zauns obwohl im Bebauungsplan eigentlich kein Zaun vorgesehen ist.
Artikel vom 12.09.2007Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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