Ab dem dritten Lebensjahr garantiert die Stadt Garching eine Stelle

Garching · Jeder bekommt einen Kindergartenplatz

Garching · Die Stadt Garching wird jetzt jedem Kind mit dem dritten Geburtstag einen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen. Mit diesem Beschluss hat der Haupt- und Finanzausschuss die Grundlage dafür geschaffen, dass die Kinderbetreuung in Garching wesentlich verbessert wird. Die Stichtagsregelung, dass Kinder nur dann einen Platz erhalten, wenn sie am 1. September das 3. Lebensjahr vollendet hatten, gehört der Vergangenheit an.

Bereits ab dem zweiten Geburtstag können die Eltern ihre Kinder in einem städtischen Kindergarten anmelden und sobald das Kind seinen dritten Geburtstag gefeiert hat, kann es einen Platz erhalten.

In Gesprächen mit den konfessionellen Trägern der Kindergärten haben die Kirchen auch die Bereitschaft signalisiert, sich in die neue Vergabepraxis einzuklinken. Details müssen jedoch geklärt werden. Damit sich die Eltern einen Überblick über das Gesamtangebot (pädagogisches Konzept usw.) machen können, wird künftig im Januar / Februar jeden Jahres ein »Tag der offenen Tür« in allen Kindergärten veranstaltet. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Natürlich kann auch an diesem Tag, aber ebenso während des gesamten Jahres, die Anmeldung vorgenommen werden.

Die Aufnahme der Kinder bereits mit dem dritten Geburtstag unterliegt aber nach wie vor der Einschränkung dass der Platz im »Wunschkindergarten« nicht garantiert werden kann. Die Stadt wird zwar bemüht sein, den Wünschen gerecht zu werden aber die vorhandenen Platzkapazitäten in den jeweiligen Kindergärten und die pädagogisch sinnvolle Zusammensetzung der Gruppen setzt der freien Kindergartenwahl möglicherweise Grenzen.

Durch eine EDV-gestützte Anmeldung wird künftig gewährleistet, dass diejenige Kindergartenleiterin, bei der sich die Eltern anmelden, das gesamte Anmeldeverfahren bis hin zur Platzvergabe verantwortlich betreut. Sollte in diesem Kindergarten kein Platz frei sein, wird sie sich in Abstimmung mit den Kolleginnen der anderen Kindergärten um die Aufnahme des Kindes kümmern. Damit reicht es wie bisher aus, dass sich die Eltern nur an einen Kindergarten wenden müssen und dort ihr Anliegen abschließend bearbeitet wird.

Dieses Verfahren soll künftig durch eine vernetzte Datenbank vereinfacht werden, auf die alle Garchinger Kindergartenleitungen Zugriff vor Ort haben. Dies wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die EDV-technische Umsetzung erfolgt und die konfessionellen Träger mit eingebunden sind.

Eine Sonderstellung nimmt der ehemalige Schulkindergarten in der Bürgermeister-Wagner-Straße 3 ein, der jetzt als Regelkindergarten geführt wird. Durch eine verbesserte Personalausstaltung soll dem besonderen Förderbedarf der von der Schule zurückgestellten Kinder weiterhin Rechnung getragen werden. Hier werden neben den vom Schulanfang zurückgestellten Kindern vorrangig Kinder aufgenommen, die sich im letzten Kindergartenjahr befinden. Damit können auch Kinder aus anderen Kindergärten im letzten Jahr an den ehemaligen Schulkindergarten wechseln und den Vorteil eines Kindergartenbetriebes genießen, der sich schon sehr am künftigen Schulbetrieb orientiert.

Voranmeldungen dazu werden jeweils im Frühjahr des Aufnahmejahres entgegengenommen. Über die Aufnahme wird ca. einen Monat nach der Einschreibung an den Grundschulen entschieden. Kinder mit Rückstellungsbescheid werden auch weiterhin vorrangig aufgenommen. Diese Aufnahme erfolgt zum Schuljahresanfang.

Artikel vom 01.08.2007
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