Freizeitbad »aquariush« bekommt neue Hausordnung

Unterschleißheim · Neue Regeln – alte Preise

Unterschleißheim · Die Stadtwerke Unterschleißheim werden für das Freizeitbad aquariush demnächst eine neue Haus- und Badeordnung erlassen, die die alte Benutzungssatzung aus dem Jahr 1991 ersetzen wird. Dies hat der Werkausschuss Stadtwerke in seiner Sitzung Ende Mai 2007 dem Stadtrat empfohlen.

Neu an der künftigen Haus- und Badeordnung ist ihre Rechtsnatur. Basierte die alte Benutzungssatzung auf öffentlich-rechtlichen, also hoheitlichen Regelungen, so ist die neue Haus- und Badeordnung ausschließlich privatrechtlicher Natur. Die Neuregelung greift auf die bisherigen inhaltlichen Bestimmungen der alten Benutzungssatzung zurück und gilt für sämtliche Aufenthaltsbereiche sowohl in der Schwimmhalle als auch in der Saunalandschaft.

Sie wurde aber auch an die aktuelle Rechtssprechung angepasst und modifiziert. So wird etwa festgelegt, dass das Mitführen von Mobiltelefonen und Fotogeräten im Schwimm- und Saunabereich zur Wahrung der Intimsphäre der übrigen Badegäste nicht erlaubt ist. Diese können im Schließfach für Wertsachen weggesperrt werden. Zudem ist der Konsum alkoholischer Getränke mit Ausnahme an der Saunabar und im Bistrobereich aus Sicherheitsgründen untersagt. Außerdem hat der Werkausschuss beschlossen, die ebenso öffentlich-rechtlich geregelte Gebührensatzung für das Freizeitbad durch eine privatrechtliche Entgeltordnung zu ersetzen.

Für die Besucher des aquariush ändert sich dadurch nichts, denn die bekannten Eintrittspreise sowohl für die Schwimmhalle als auch für die Saunalandschaft bleiben seit der letzten Preisanpassung im Jahr 2003 unverändert. Ausgenommen davon sind spezielle Kurs- und Eventangebote, deren Preise im Einzelfall festgesetzt werden. Sobald der Stadtrat die neue Haus- und Badeordnung sowie Entgeltordnung bestätigt hat, treten sie in Kraft.

Artikel vom 13.06.2007
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