Wie schützt man sich vor lauten Straßen?

München - Unerhört: Lärm in der Stadt!

Lärmschutzwände – wie hier am Münchner Candidplatz – sind oft die einzige Möglichkeit, Anwohner gegen Lärm zu schützen. Foto: sal

Lärmschutzwände – wie hier am Münchner Candidplatz – sind oft die einzige Möglichkeit, Anwohner gegen Lärm zu schützen. Foto: sal

Wer am Mittleren Ring oder an Verkehrsknotenpunkten wie dem Stachus oder dem Stiglmaierplatz wohnt, tut seiner Lebensqualität keinen Gefallen: „Dort ist der Verkehrslärm lauter als anderswo in der Stadt“, weiß Wolfgang Hoheisel, Lärm-Experte des Münchner Referats für Gesundheit und Umwelt.

Anders im Neubaugebiet in der Messestadt Riem: Motorisierte Fahrzeuge sind dort straßenzügeweise komplett ausgesperrt, rund 200 Erwachsene und 80 Kinder leben dort in einer Ruhe, die in einer Großstadt ihresgleichen sucht. Damit möglichst viele Münchner den Krach vor ihrer Haustür ebenfalls in Griff bekommen, informiert die Stadt in einer Reihe von Veranstaltungen bis in den September hinein über Möglichkeiten, gegen Lärm mobil zu machen.

Die Bewohner einiger Viertel in der Messestadt verzichten auf das, was nach wie vor die größte Ursache für Lärmbelästigung ist: das Auto. „Die meisten Großstädter empfinden den Verkehr als besonders störend“, informiert der Sprecher des Bundesamtes für Umwelt, Martin Ittershagen, beim „Tag des Lärms“ in München in der vergangenen Woche. Dagegen vorzugehen, ist in Deutschland nicht ganz einfach, denn ein allgemeines Gesetz zum Schutz gegen Lärm gibt es nicht: Wer es nicht hinnehmen will, dass die Fahrspur vor den eigenen vier Wänden erweitert wird, muss in der Regel prozessieren. Wie Hoheisel erläutert, müssen die Bürger dabei gegen den Verantwortlichen des Bauprojekts vorgehen: „Das kann die Autobahndirektion Südbayern sein, wenn es um Wohnungen geht, die in der Nähe von Autobahnen gebaut sind. Aber auch gegen Bund, Länder oder die Deutsche Bahn kann geklagt werden.“

Entscheidend für den Erfolg der Klage sei, dass mit dem Vorhaben ein bestimmter Grenzwert überschritten wird, der aus der an EU-Richtlinien gebundenen Lärmschutzverordnung hervorgeht. So gilt an verkehrsreichen Straßen wie etwa der Tegernseer Landstraße im Münchner Süden, die direkt am Mittleren Ring gelegen ist, tagsüber ein maximaler Beschallungspegel von 70 Dezibel. Würde sich dieser Pegel durch eine Fahrbahnausweitung um drei Prozent erhöhen, könnten Betroffene siegessicher vor Gericht ziehen. Der Baulastträger würde schließlich vermutlich entweder zu einer aktiven oder einer passiven Maßnahme verpflichtet werden. „Ersteres wäre beispielsweise die Errichtung einer Lärmschutzwand.“ Wäre das nicht erfolgreich, könnte sich der Anwohner vom Bauherrn Lärmschutzmaßnahmen an der eigenen Wohnung bezahlen lassen, etwa den Einbau von Schallschutzfenstern.

Doch nicht nur das Motorendröhnen beeinträchtigt die Lebensqualität: Ruhesuchende können sich auch durch Musizieren, Sporttreiben oder zu lautem Fernsehen gestört fühlen. „Wer durch Lärm aus der Nachbarwohnung gestört wird, sollte versuchen, das Problem im Einvernehmen zu lösen“, meint Ittershagen. In vielen Fällen nämlich entstünden solche Belästigungen durch schieres Unwissen: „Ein klärendes Gespräch kann bereits ausreichen, den Lärm zu mindern.“ Gelingt dies nicht, sollte sich der Geschädigte um Beweismittel kümmern, rät Ittershagen weiter. Ob der Störer jedenfalls bestehende Richtlinien überschreitet, verrät die „Hausarbeits- und Musiklärmverordnung“, die die Stadt München 2003 aktualisiert hat und die über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Arbeiten Auskunft gibt.

Wer mehr über lärmvermeidendes Leben in der Stadt erfahren will, kann sich im Internet auf www.horch-mal.de über entsprechende Veranstaltungen in München informieren. Von Rafael Sala

Artikel vom 03.05.2007
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