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Bundespatentgericht entscheidet gegen den Konzern
Die Post ist keine Marke
Post? Ein allgemeiner Begriff, den man nicht schützen kann, so das Urteil des Bundespatentgerichts. Foto: Archiv
Gute Zeiten für die Konkurrenten der Deutschen Post: In der vergangenen Woche hat der Bonner Konzern eine schwere juristische Niederlage erlitten. Das Bundespatentgericht hat entschieden, den 2003 eingetragenen Markennamen „Post" zu löschen, da die Menschen unter diesem Begriff sowohl Briefe und Pakete als auch sämtliche Briefdienst-Unternehmen verstehen.
Der Bonner Konzern habe deswegen keinen Alleinanspruch auf den Namen „Post“.
Mit großem Aufwand hatte der Logistikkonzern im Jahr 2003 den Eintrag des Markennamens beim Deutschen Patent- und Markenamt erstritten – „es gab große Hürden“, so ein Sprecher. Allerdings hätte der Konzern letztlich nachgewiesen, dass der Großteil der Bevölkerung unter dem Begriff „Post“ die Deutsche Post samt ihrer Dienste verstünde. „Wir sind weiter der Meinung, dass unsere Argumente stichhaltig und klar sind." Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) sieht das anders: „Tatsächlich hat die Deutsche Post das Zeichen ‚Post‘ zu keinem Zeitpunkt als Marke zur Kennzeichnung einer von ihr erbrachten Dienstleistung benutzt“, ist der BIEK überzeugt, der die Konkurrenten der Deutschen Post vertritt.
Wie dem auch sei: die Entscheidung des Patentgerichts bedeutet konkret, dass die Wettbewerber des Bonner Konzerns ab sofort ebenfalls den Zusatz „Post“ in ihrem Firmennamen tragen dürfen, ohne deshalb Klagen befürchten zu müssen. In der Vergangenheit ging die Deutsche Post hingegen gegen Unternehmensnamen wie „Ulmer Post“ oder „Der Postbote“ vor. Dies sei nötig gewesen, um eine Verwechslungen des eigenen Namens mit dem der Konkurrenten zu verhindern, so die Deutsche Post.
Die Wettbewerber vermuteten hingegen andere Motive: dadurch, dass die Deutsche Post kleinere Unternehmen, die den Zusatz „Post“ trugen, in einen Rechtsstreit verwickelt hatten, konnten sie deren Geschäfte behindern.
Klar ist aber: Die Deutsche Post will sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben. Der Konzern werde das Urteil beim Bundesgerichtshof überprüfen lassen, teilte ein Sprecher mit. Von Nadine Nöhmaier
Artikel vom 19.04.2007Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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