Bauausschuss lehnt Antrag ab

Feldkirchen · Mehr geht nicht

Feldkirchen · Zwei Voranfragen für die Bebauung des Grundstücks an der von-Tucher-Straße gefielen dem Bauausschuss Feldkirchen gar nicht. Variante eins würde den Bau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses (jeweils mit Erdgeschoss und einem Obergeschoss) beinhalten. Hinzu kämen ein Carport, drei Garagen und zwei offene Stellplätze.

Die zweite Variante zielte auf den Bau eines Dreispänners (Erdgeschoss, ein Obergeschoss) mit sechs offenen Stellplätzen im Vorgartenbereich entlang der von-Tucher-Straße ab.

Die zweite Variante wurde vom Bauausschuss Feldkirchen gänzlich abgelehnt, da im Bebauungsplangebiet nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig sind. Bei Variante eins könnte das Doppelhaus genehmigt werden, nicht aber das Einfamilienhaus. Grund: Das Doppelhaus liegt innerhalb des zulässigen Bauraumes. Bei einem zusätzlichen Einfamilienhaus aber wäre eine Befreiung wegen Überschreitung der nördlichen Baugrenze nötig, damit die Abstandsflächen zwischen beiden Gebäuden eingehalten werden können. Diese Befreiung aber ist laut Bauausschuss nicht möglich.

Artikel vom 11.04.2007
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