Landratsamt München bietet Informationsveranstaltung zum Elterngeld an

Landkreis München · Ihr Kinderlein kommet

Da hat man gut lachen: Auch Väter haben ab 1. Januar 2007 Anspruch auf Elterngeld, wenn sie sich mindestens zwei Monate an der Erziehung des Nachwuchses beteiligen. Foto: pul

Da hat man gut lachen: Auch Väter haben ab 1. Januar 2007 Anspruch auf Elterngeld, wenn sie sich mindestens zwei Monate an der Erziehung des Nachwuchses beteiligen. Foto: pul

Landkreis München · Zu den Themen Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach bietet die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Landratsamt München ab Dezember einmal im Monat eine Infoveranstaltung an. Rechtzeitig vor Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 können sich werdende Eltern bei den Informationsabenden über die neuen familienpolitischen Leistungen informieren.

Bislang fanden die Infotreffen in den einzelnen Landkreisgemeinden statt. Die zentralen Veranstaltungen im Landratsamt sollen die Beratung verbessern. Alle wichtigen Infomaterialien und Broschüren sind künftig während der Gespräche griffbereit. Lag der Beratungsschwerpunkt bislang bei eher kritischen Lebenssituationen von Schwangeren, wie beispielsweise dem Schwangerschaftsabbruch, werden im neuen Rahmen verstärkt allgemeine Themen der Familienpolitik angesprochen. »Wir möchten Eltern ansprechen, damit Sie planen können«, so Helga Dachs, Leiterin der Beratungsstelle. Weiter rät sie: »Paare müssen vor allem miteinander reden«, um die Bedingungen für die staatliche Familienförderung zu klären.

Das neue Elterngeld tritt ab 2007 an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes und ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommens. Es steht allen Eltern zu, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Für nicht erwerbstätige Elternteile gibt es mindestens 300 Euro vom Staat, der Höchstsatz beträgt 1.800 Euro. Das Elterngeld kann für die ersten 14 bzw. 28 Lebensmonate des Kindes in Anspruch genommen werden. Kümmern sich beide Eltern um die Betreuung des Kindes, kann ein Elternteil für höchstens zwölf Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Mindestens zwei Monate stehen dann dem anderen Elternteil zu, wenn er seine Erwerbstätigkeit entsprechend einschränkt.

Der Antrag auf Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt des Kindes eingereicht werden. Er wird von den Standesämtern bei der Anmeldung des Neugeborenen ausgehändigt oder kann übers Internet heruntergeladen werden. Bearbeitet werden die Anträge vom Zentrum Bayern Familie und Soziales ZBFS in Bayreuth. Über weitere Details informiert die Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ausführlich. Die Infoveranstaltungen finden jeden ersten Donnerstag im Monat (nächste Veranstaltung am 7. Dezember) um 17.30 Uhr im Landratsamt München, Mariahilfplatz 17 in den Räumen der Schwangerenberatungsstelle (Zimmer N 0.30) statt.

Interessierte melden sich unter Tel. 62 21-11 36 an. Heiko Pulcher

Artikel vom 14.11.2006
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