Ist der Brand- und Personenschutz gewährleistet?

Tunnels bei U- und S-Bahn sicher?

München · Fragen an die Branddirektion und die Stadtwerke: Sind die Sicherheits-/Brandschutzeinrichtungen in den inzwischen Jahrzehnte alten Tunnels kontinuierlich an die neuesten Richtlinien und Vorschriften angepasst worden?

Branddirektion: Die Sicherheitseinrichtungen zum Brandschutz in U- und S-Bahnanlagen werden durch Feuerbeschauen regelmäßig überprüft. Mängel werden festgehalten und sind von den Betreibern in einer entsprechenden Zeit zu beheben. Dabei erfolgt auch eine Optimierung von Sicherheitsstandards, die sich nicht zuletzt an Erfahrungen aus Schadensereignissen orientieren. Die brandschutztechnischen Vorkehrungen für die U-Bahn-Anlagen in München wurden in einem Grundsatzpapier zwischen dem damaligen U-Bahn-Referat und der Branddirektion schon 1977 definiert und festgelegt und liegen weit über den Anforderungen der »Richtlinien für den Bau von Tunnelanlagen«.

Stadtwerke München GmbH: Die Sicherheits- und Brandschutzeinrichtungen in der Münchner U-Bahn wurden von Beginn des U-Bahnbetriebes kontinuierlich optimiert und auf dem neuesten Stand der Technik gehalten. Zur Überprüfung werden durch das Kreisverwaltungsreferat – Branddirektion regelmäßig Feuerbeschauungen durchgeführt. Diese Weiterentwicklung des Brandschutzes kann man an Maßnahmen, wie beispielsweise der nachträgliche Einbau von Trockenlöschwasserleitungen im Tunnel, von zusätzlichen Sprinkleranlagen in Kiosken oder der Einbau von Aluminium-/ Stahlgittersitzen anstelle von schwer entflammbaren Kunststoffsitzen verfolgen. Welche wesentlichen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Brand- bzw. Personenschutz bestehen und wurden im Laufe der Jahre verbessert?

Branddirektion: Der Brand- und Personenschutz wurde im Laufe der Jahre durch Einrichtungen wie – Rauch- und Brandabschnitte – fest verlegte Löschwasserleitungen mit Einspeisemöglichkeiten für die Feuerwehr an der Oberfläche - Erneuerung der Fluchtwegkennzeichnungen - neue Notbeleuchtungen – Nachrüstung von Funkanlagen für Einsatzkräfte – Möglichkeit über die Beschallung der Bahnsteige (Lautsprecherdurchsagen) weiter verbessert. Die üblichen baulichen Maßnahmen wie u. a. mehrere Ausgänge aus den Bahnsteigebenen und Notausstiege aus den Tunnelröhren sind von je her in den Richtlinien für den Bau von Tunnelanlagen verankert. Welche Maßnahmen verhindern die rasante Rauchausbreitung in den Tunnel, die in Kaprun noch kilometerweit vom Unfallort Menschen das Leben kostete?

Branddirektion: In den Tunnelbereichen gibt es keine Rauchabschottungen. In einem Schadensfall werden von der Feuerwehr tragbare Lüftungsgeräte zum Bahnsteig gebracht. Diese Lüfter sollen die Rauchausbreitung auf andere Bahnhöfe verhindern und somit die Fluchtwege für die Fahrgäste und die Zuwege für die Rettungskräfte weitgehend rauchfrei halten. Im U-Bahnbereich sind im Bereich der Bahnhöfe überwiegend sogenannte Luftschwallschächte vorhanden, die auch als Rauchabzüge verwendet werden. N. F.

Artikel vom 10.01.2001
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