Millionenverluste beim ehemaligen Radstation durch Konzeptlosigkeit?

»Wie ein Fass ohne Boden«

Olympiapark · Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU im Münchner Rathaus, Helmut Pfundstein, verlangt Auskunft über die künftige Nachnutzung des ehemaligen Radstadions.

Die Stadtratsvollversammlung hat in ihrer Sitzung vom 31. Mai 2000 das städtische Engagement an dem Projekt Olympic Spirit beendet. Nach der Abstimmung hat der Oberbürgermeister erklärt, er gehe davon aus, dass alle beteiligten Referate der Stadtverwaltung und die Olympiapark GmbH unverzüglich Nutzungskonzepte entwickeln müssen für die Vorstellung, was mit der Immobilie geschehe.

Dies werde selbstverständlich dem Stadtrat vorzutragen sein. Eine Dienstbesprechung dazu werde vorbereitet, der Stadtrat werde dazu über die Verfahrensfragen unterrichtet, also über die Frage, welches Verfahren der Stadtrat wählen wolle, freihändig oder einen Wettbewerb, der in kurzer Zeit durchgezogen werden müsse. Und er fasste diese Ausführung nochmals mit dem konkreten Hinweis zusammen, es gebe also automatisch eine Dienstbesprechung mit allen Referaten und zwar darüber, welche Nutzungen realistisch seien, sowie die Unterrichtung und Befassung des Stadtrates mit der Frage, in welcher Weise er über die weitere Zukunft des ehemaligen Radstadions und der heutigen Olympic Spirit-Gebäude entscheiden wolle.

Hier auf diese definitive und unzweideutige Zusage konnte sich der Stadtrat verlassen, so dass Stadtratsanträge oder -aktivitäten nicht erforderlich waren, um die Angelegenheit in den Stadtrat zu bringen. Eine solche Stadtratsbefassung ist deshalb zwingend, weil alle aus diesem Geschäft sich bei der Olympiapark München GmbH (OMG) ergebenden Defizitbeträge voll auf die Stadt durchschlagen.

Diese Prüfung und Abwägung, wie seinerzeit vom Oberbürgermeister angekündigt, wäre also dringend geboten gewesen, um sicherzustellen, dass nicht zusätzliche erhebliche Verluste für den Steuerzahler aus einer nicht kostendeckenden Vermietung oder Nutzung des ehemaligen Radstadions entstehen. In diesem Zusammenhang ist die Prüfung der Frage von entscheidender Bedeutung, welche Kosten für die Ablösung des Erbbaurechtes entstehen. Der Kämmerer hat hierfür wiederholt öffentlich einen Betrag von 35–40 Mio. DM genannt.

Dem Vernehmen nach soll der jährliche Verlust aus der jetzt abgeschlossenen nicht kostendeckenden Vermietung bei rund 3,5 Mio. DM liegen. Auf die genannte Laufzeit des Vertrages von 13 Jahren hochgerechnet, würde dies für die OMG einen Verlust von rund 45 Mio. DM bedeuten. Die tatsächlichen Verluste dürften aber höher sein, weil angeblich auch nicht von Anfang an Mietzahlungen geleistet werden müssen. Auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages hochgerechnet, dürften die Verluste für die OMG ein Mehrfaches dessen betragen, was für die Ablösung des Erbbaurechtes, das bis zum 31. 12. 2048 läuft, erforderlich wäre. Die bisher bekannt gewordenen Zahlen erfordern eine umgehende neue Gesamtrechnung. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Stadt bei einer Ablösung des Erbbaurechtes nicht nur laufende Defizite abwenden könnte, sondern auch die Verfügung über dieses wertvolle Grundstück zurück erhalten könnte.

Dies ist vor allem auch deshalb von Bedeutung, weil es sich bei diesem Gelände unter funktionellen und baurechtlichen Gründen, sowie unter Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange um eine ernsthaft zu prüfende Alternative für einen Stadionneubau handelt, die umgehend in die Prüfung einbezogen werden sollte. N. F.

Artikel vom 10.01.2001
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