Neue Abschreibungstabelle für Personalcomputer

Scharfe Proteste hatten Erfolg

München · Das Bundesfinanzministerium hat eine überarbeitete Fassung der Abschreibungstabelle für Anlagegüter herausgegeben.

Zu Beginn des Jahres waren bereits Vorschläge für neue Abschreibungssätze bekannt geworden. Diese lösten jedoch scharfe Proteste in der Wirtschaft aus, da für eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern wesentlich längere Abschreibungszeiten vorgesehen waren.

Die Nutzungsdauer von Personalcomputer und Notebooks sollte beispielsweise 6 Jahre betragen, was jeglicher Praxis widerspricht. Mit den längeren Abschreibungszeiten würden die jährlichen Abzugsbeträge bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben geringer ausfallen. Der neue Entwurf sieht zwar weiterhin für einige Wirtschaftsgüter längere Abschreibungen als bisher vor, wie beispielsweise für Drucker eine Verlängerung von bisher 4 Jahren auf 6 Jahre, Büromöbel von 10 auf 13 Jahre oder PKW von 5 auf 6 Jahre, dafür können Personalcomputer und Laptops jedoch schon in drei Jahren abgeschrieben werden.

Die neue Afa-Tabelle soll am 1. 1. 2001 in Kraft treten und ist auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de abrufbar. Die neuen Werte gelten für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2000 angeschafft werden. Wer sich noch in diesem Jahr einen neuen Rechner zulegt, muss somit noch eine 4-jährige Abschreibung in Kauf nehmen. Verantwortlich für den Inhalt: Marlies Spargen, Medienreferentin.

Artikel vom 28.12.2000
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