Häufige Unfälle

Fuß vom Gaspedal

München · Karambolagen im Nebel gehören zu den spektakulärsten Zusammenstößen. Im vergangenen Jahr wurden bei 500 Nebelunfällen hunderte Menschen verletzt, einige tödlich.

Ursache ist oft nicht angepasste Geschwindigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand. Wobei Untersuchungen zeigen, dass die Autofahrer sich meist nicht vorsätzlich in diese gefährliche Situation bringen. Es handelt sich vielmehr um die Folge komplexer kognitiver Prozesse und nicht um bewusste Raserei, stellte der Bochumer Sozialpsychologe Peter Schönbach in einer Studie fest.

Auf jeden Autofahrer üben die Rücklichter des Vorausfahrenden einen Sog und die Scheinwerfer des Nachfolgenden einen Druck zur Beschleunigung aus. Daraus resultiert, dass sich die Geschwindigkeit in der Autokolonne immer mehr erhöht. Selbst bei dichtestem Nebel wird auf gefährliche Weise versucht, den Kontakt zum Vordermann aufrechtzuhalten. Der Autofahrer fühlt sich so subjektiv besser, verhält sich aber objektiv völlig falsch.

Jüngst erst wiesen Praxisexperten von Volkswagen Nutzfahrzeuge und der DEKRA darauf hin, dass es für Fahrten bei Nebel klare Verhaltensregeln gibt: ­ Grundsätzlich muss die Geschwindigkeit der Sichtweise angepasst werden. Hilfreich sind hier die Leitpfosten, die in der Regel in einem Abstand von 50 Metern stehen. Sind drei Posten im Blickfeld, darf man nicht schneller als 10 km/h fahren. Bei einer Sichtweite von 100 Metern gilt als Obergrenze 80 km/h, bei 50 Metern sind maximal 50 km/h erlaubt.. ­ Die Nebelschlussleuchte darf nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. ­ Der Sicherheitsabstand zum Vordermann sollte mindestens die Hälfte der Tacho-Anzeige in Metern betragen. ­ Bei Pannen möglichst weit rechts auf der Standspur halten. ­ Rechtzeitig Abblendlicht einschalten und dieses auch bei einer Rast auf dem Parkplatz nicht ausschalten.

Ab und zu die Scheibenwischanlage betätigen, da sich der Nebel als feiner Wasserfilm auf der Windschutzscheibe absetzt.

Artikel vom 28.12.2000
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