Anlieger müssen sich beteiligen

Unterschleißheim · Lärmschutzkosten

Unterschleißheim · Die Stadt Unterschleißheim ging in finanzielle Vorleistung bei der Erhöhung des Lärmschutzwalls entlang der A 92 und übernahm zudem einen zehnprozentigen Kostenanteil, um die Anlieger wirksam vor der Geräuschkulisse zu schützen. Die Anwohner wurden um eine freiwillige Beteiligung an den Kosten gebeten und so wurden 115.000 Euro von den Anwohnern zugesagt.

Bislang sind jedoch trotz eines erneuten Anschreibens der Stadt erst 31.249 Euro bezahlt worden, berichtete Erster Bürgermeister Rolf Zeitler im Grundstücks- und Bauausschuss. Damit eine nach dem Erschließungskostenrecht zwingende Abrechnung erfolgen kann, wird die Verwaltung nun eine Betroffenheitsstudie bzw. Satzung erarbeiten. Bereits eingegangene freiwillige Voraus-Zahlungen werden angerechnet und gegebenenfalls zurückerstattet, falls diese den Umlagebetrag übersteigen.

Was ursprünglich auf freiwilliger und unbürokratischer Weise gut gemeint war, muss nun doch auf gesetzlicher Ebene abgewickelt werden, da letzlich die Stadt aufgrund der rechtlichen Vorgaben zum öffentlichen Beitragsrecht zwingend zur Erhebung der Umlage verpflichtet ist.

Artikel vom 22.03.2006
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