Pfarrgemeinderatswahl steht an

Oberschleißheim · Urnengang

Oberschleißheim · Wie in allen katholischen Pfarreien der Erzdiözese München-Freising finden auch in Oberschleißheim in den beiden katholischen Pfarreien St. Wilhelm und Maria Patrona Bavariae am Wochenende 11. und 12. März die Pfarrgemeinderatswahlen statt.

Die Amtszeit dauert vier Jahre. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend mitzuwirken oder zu beschließen.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen kann wahlberechtigten Personen außerhalb der Pfarrei auf Antrag das aktive Wahlreicht gewährt werden.

Dem Pfarrgemeinderat gehören außer den Seelsorgern (Pfarrer, Gemeindereferent/ in) in St. Wilhelm bis zu 15, in Maria Patrona Bavariae bis zu 10 Mitglieder an. In St. Wilhelm werden 10 Mitglieder, in Maria Patrona Bavariae 7 Mitglieder unmittelbar und geheim gewählt, die übrigen können im Laufe der Amtsperiode vom Pfarrgemeinderat hinzugewählt werden. In St. Wilhelm stehen als Kandidaten zur Wahl: Peter Benthues, Anna Maria Denk, Erntrude Figge, Elisabeth Hiendl, Wolfgang Hiendl, Gertrud Klaus, Willi Lemberger, Ursula Meyer, Michael Müller, Hildegard Reuter, Wolfram Schorer, Norbert Stich und Robert Weinzierl.

In Maria Patrona Bavariae stehen zur Wahl: Christine Fichtl-Scholl, Sabine Ludwig, Hubert Rau, Monika Rau, Sandra Schormair, Herbert Spängler und Lydia Weiß.

Gewählt wird in St. Wilhelm (Pfarrheim): am Sonntag, 12. März, von 9 bis 12 Uhr und von 18 bis 20 Uhr.

Gewählt wird in Maria Patrona Bavariae (Pfarrheim): Samstag, 11. März, von 17.15 bis 19.30 Uhr, Sonntag, den 12. März, von 10 bis 11 Uhr. Briefwahl ist möglich. Unterlagen dafür sind in den Pfarrbüros Theodor-Heuss-Str. 25 (St. Wilhelm) und Hofkurat-Diehl-Straße 5 (Maria Patrona Bavariae) bis 10. März erhältlich. Die Wahlbriefe müssen für St. Wilhelm bis spätestens 12. März, 20 Uhr, für Maria Patrona Bavariae spätestens bis 12. März, 11 Uhr, im Pfarrbüro (Briefkasten) oder Wahllokal vorliegen. Alle Pfarreiangehörigen werden gebeten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Artikel vom 08.03.2006
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