Winter-Unsitte völlig unsinnig: Hohes Bußgeld

München · Motoren nicht laufen lassen

München · Vor allem in der kalten Jahreszeit lebt die »Unsitte des Warmlaufenlassens des Motors« wieder auf. Viele Autofahrer befreien bei laufendem Motor ihr Fahrzeug von Schnee und Eis und wollen so Auto und Motor vorwärmen.

Dabei ist dieses gutgemeinte Aufwärmen des Motors im Stand nach Aussagen von Kfz-Herstellern und Verkehrsclubs wirtschaftlich und technisch völlig unsinnig: Ein Motor erreicht die Betriebstemperatur am schnellsten beim Fahren im mittleren Drehzahlbereich.

Und »Drei Minuten »Leerlauf« verbrauchen soviel Sprit wie für eine Fahrtstrecke von einem Kilometer. Das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand belastet also die Umwelt mit Lärm und Schadstoffen und schadet der Gesundheit – auch der eigenen: Ein kalter Motor stößt die doppelte bis dreifache Menge an Schadstoffen aus und ist aufgrund der hohen Drehzahl besonders laut. Die Schadstoffe bleiben – vor allem in der kalten Jahreszeit mit den häufig austauscharmen Wetterlagen – in Bodennähe und belasten direkt die Personen, die sich am Auto aufhalten.

Dem Motor schadet das Warmlaufenlassen ebenfalls: Die Verbrennungsvorgänge sind in der Kaltphase unvollständig, das angereicherte Kraftstoffgemisch schlägt sich an den Zylinderwänden nieder, der Ölfilm wird abgewaschen, was wiederum den Motorverschleiß erhöht.

Zudem ist unnötiges Laufenlassen von Motoren im Stand laut der Straßenverkehrsordnung (Paragrafen 30, 49 StVO) und dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (Art. 12 Abs. 1 Nr. 1, u. 18 Abs. 2 Nr. 1 BayImSchG) eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Für Taxis gibt es diesbezüglich keinerlei Ausnahmen.

Das Referat für Gesundheit und Umwelt appelliert daher an alle Autofahrer, erst nachdem das Auto von Eis und Schnee befreit worden ist, den Motor zu starten und dann zügig loszufahren. Noch besser ist es freilich für eine gesunde Umwelt, das Auto öfter stehen zu lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.

Artikel vom 07.02.2006
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