KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Weitere Gewinnspiele
Rauer Ton kein Klagegrund
München · Kein Mobbing
München · Wenn Vorgesetzte ihre Kritik in drastische Worte kleiden, ist das zwar für Arbeitnehmer unangenehm – um Mobbing handelt es sich aber nicht. Das entschied in einem aktuellen Urteil das Landgericht München.
Ein Betriebsprüfer des Münchner Hauptzollamts hatte die Behörde auf Schadensersatz wegen Mobbings und Verletzung der Fürsorgepflicht verklagt. Der Mann fühlte sich von seinem neuen Vorgesetzen, einem Regierungsdirektor, schikaniert. Doch das Gericht wies die Klage ab. »Allein geschmacklose Äußerungen und Kritik an der Arbeit rechtfertigen noch keinen Mobbing-Vorwurf«, sagten die Richter.
Dazu müssen »schikanöse Tendenzen« erkennbar sein. »Von Mobbing spricht man bei systematischen und gezielten Schikanen, die wiederholt und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden«, erläutert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.
Artikel vom 08.12.2005Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- München (weitere Artikel)
- Münchner Wochenanzeiger (weitere Artikel)