Rauer Ton kein Klagegrund

München · Kein Mobbing

München · Wenn Vorgesetzte ihre Kritik in drastische Worte kleiden, ist das zwar für Arbeitnehmer unangenehm – um Mobbing handelt es sich aber nicht. Das entschied in einem aktuellen Urteil das Landgericht München.

Ein Betriebsprüfer des Münchner Hauptzollamts hatte die Behörde auf Schadensersatz wegen Mobbings und Verletzung der Fürsorgepflicht verklagt. Der Mann fühlte sich von seinem neuen Vorgesetzen, einem Regierungsdirektor, schikaniert. Doch das Gericht wies die Klage ab. »Allein geschmacklose Äußerungen und Kritik an der Arbeit rechtfertigen noch keinen Mobbing-Vorwurf«, sagten die Richter.

Dazu müssen »schikanöse Tendenzen« erkennbar sein. »Von Mobbing spricht man bei systematischen und gezielten Schikanen, die wiederholt und über einen längeren Zeitraum ausgeübt werden«, erläutert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer.

Artikel vom 08.12.2005
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