Isarhochwasser: Infos über staatliche Hilfsprogramme

München · Anträge rechtzeitig stellen

München · Aufgrund der verheerenden Auswirkungen des Isar-Hochwassers im August 2005 hat die Bayerische Staatsregierung inzwischen insgesamt vier Soforthilfeprogramme für Private und gewerblich/ freiberuflich Tätige aufgelegt.

Die Soforthilfeprogramme werden von der Branddirektion als Teil der Kreisverwaltungsbehörde umgesetzt. Nach Auskunft der Regierung von Oberbayern und des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen gelten die Soforthilfeprogramme zwar unabhängig davon, ob der Wasserschaden durch übergelaufenes Oberflächenwasser oder drückendes Grundwasser, wie es in München zu verzeichnen war, entstanden ist.

Allerdings gilt für Privathaushalte folgende Einschränkung: Die Richtlinien des Sofortprogramms »Hausrat/Haushalt« sind ausschließlich auf Fälle anwendbar, in denen das Erdgeschoss überflutet war. Nachdem in München jedoch überwiegend die Keller betroffen waren, kann dieses Sofortprogramm hier nur selten greifen. Bei Kellerüberflutung kann nur der Härtefonds für Privathaushalte helfen, der jedoch nur Menschen unterstützt, die in existenzielle Notlage geraten sind. Diese ist anhand der Einkommens- und Vermögenssituation des einzelnen Haushalts nachzuweisen.

Antragsberechtigt für die Soforthilfe Haushalt/ Hausrat oder den Härtefonds sind die Bewohner, die ihren Lebensmittelpunkt im betroffenen Objekt haben. Vermieter sind nur dann antragsberechtigt, wenn auch deren Lebensmittelpunkt im betroffenen Objekt besteht. Die Hilfen für gewerbliche Betriebe und freiberuflich Tätige können derzeit zwar beantragt, aber weder bewilligt, noch ausgezahlt werden, da die EU momentan noch prüft, ob die staatlichen Unterstützungsleistungen mit dem Wettbewerbsrecht konform sind, um den Vorwurf versteckter Wirtschaftssubventionen zu vermeiden.

Informationen über alle aufgelegten Hilfsprogramme und die dazugehörigen Antragsformulare können auf der Homepage der Berufsfeuerwehr München, www. feuerwehr.muenchen.de, abgerufen werden. Die Antragsfrist für die Sofortprogramme »Hausrat/ Haushalt« und »Ölschaden« endet am 31. Oktober 2005, für die anderen Programme am 31. Dezember 2005.

Betroffene werden gebeten, die Anträge rechtzeitig zu stellen, auch wenn diese, zumindest im gewerblichen Bereich, derzeit noch nicht bewilligt werden können.

Telefonische Beratung wird unter der Telefonnummer 23 53-50 00 angeboten. Per E-Mail sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion unter der Adresse hochwasserhilfe@muenchen.de erreichbar.

Artikel vom 19.10.2005
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