Dann sind Sie nicht alleine!

Keine Ahnung, wie man wählt?

Keine Ahnung, wie gewählt wird und wieso man zwei Kreuzchen machen kann? Da sind Sie nicht alleine: Über 40 Prozent der Bundesbürger kennen die Bedeutung der Erst- und Zweitstimme nicht. Das SamstagsBlatt versucht Licht ins Dunkel zu bringen – aber seien Sie vorgewarnt: Die Materie ist nicht ganz einfach, aber eben wichtig. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und setzen Sie am Sonntag Ihre beiden Kreuzchen bewusst.

Es geht darum, wie Deutschlands Zukunft gestaltet wird. Die Antworten der fünf Parteien zeigen die Unterschiede, zwischen denen Sie wählen können. Grundlegend haben Sie bei der Bundestagswahl an diesem Sonntag zwei Stimmen. Die Erststimme für den Wahlkreiskandidaten und die Zweitstimme für die Landesliste der Parteien.

Erst- und Zweitstimme müssen nicht derselben Partei gegeben werden. Durch das Stimmensplitting haben auch kleine Parteien Chancen auf den Bundestag, die wenig Aussichten auf den Gewinn eines Wahlkreises haben. Bei der letzten Bundestagswahl etwa gewannen die Direktkandidaten von SPD, CDU und CSU fast alle 299 Wahlkreise in Deutschland, nur in zweien war die PDS erfolgreich, einen gewannen die Grünen.

Und nicht zuletzt hat der Wähler die Möglichkeit, durch sein Stimmsplitting eine Wunschkoalition „herbeizuwählen“ – indem die Erststimme dem Kandidaten der großen Partei gegeben wird und die Zweitstimme einer anderen, möglicherweise kleineren. In den Bundestag ziehen alle Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der (Zweit-)Stimmen gewinnen konnten oder die mindestens drei erfolgreiche Direktkandidaten haben. Und selbstverständlich zieht jeder Wahlkreisgewinner in den Bundestag ein, egal ob mit anderen Parteikollegen oder ganz alleine.

Übrigens: Die Wahlbenachrichtigung muss man nicht mit ins Wahllokal mitnehmen. Der Personalausweis oder Reisepass genügt. Max Hägler

Mit der Erststimme auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels wird nur der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt. Im Münchner Norden stehen neun Münchner zur Wahl – von Johannes Singhammer (CSU) bis Heidrun Schall (Familien-Partei). Entschieden wird per einfacher Mehrheit: Wer von den Kandidaten in der linken Spalte die meisten Stimmen erhält, zieht in den Bundestag ein. Der Münchner Norden hat bereits 2002 gezeigt, wie knapp es dabei werden kann.

68.635 Wählerstimmen bekam Axel Berg (SPD), der damit im Münchner Norden zum Abgeordneten gewählt wurde. Johannes Singhammer (CSU) hatte das Nachsehen, ihn wählten 348 Wähler weniger, insgesamt bekam er 68.287 Stimmen. Allerdings kam auch er in den Bundestag – über die Landesliste der CSU.

München hat vier Wahlkreise, also vier Münchner Direktkandidaten. Es darf nur ein Kandidat gewählt werden, also nur ein Kreuzchen gemacht werden – alles andere macht die Stimmabgabe ungültig.

Für die Sitzverteilung im Bundestag jedoch entscheidend ist die Zweitstimme, die auf der rechten, blauen Spalte vergeben wird. „Die 598 Sitze im Deutschen Bundestag werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien verteilt“, erklärt Bundeswahlleiter Johann Hahlen. Die jeweils gewonnenen Direktmandate (also die Sieger der Erststimmen) werden auf das Kontingent angerechnet. Wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr dort nach dem Zweitstimmenergebnis insgesamt Sitze zustehen, dann kann die Partei diese so genannten Überhangmandate behalten. Damit verändert sich die Stärke der Parteifraktion und die Erststimme wird doch relevant für die Sitzverteilung im Bundestag.

So geschehen 2002, als die rot-grüne Koalition unter Kanzler Schröder eine stabile Mehrheit hatte, dank vier Überhangmandaten. Es darf nur eine Partei gewählt werden, also nur ein Kreuzchen gemacht werden – alles andere macht die Stimmabgabe ungültig.

Artikel vom 15.09.2005
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