Wahlhelfer sind kostenlos gesetzlich unfallversichert

München · Im Wahllokal und auf dem Weg

München · Männer und Frauen, die am 18. September ehrenamtlich als Wahlhelfer bei der Bundestagswahl mitwirken, sind automatisch und kostenlos gesetzlich unfallversichert. Darauf weist die Unfallkasse München hin. Die Unfallkasse ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in München.

Der Versicherungsschutz gilt im Wahllokal selbst wie auch auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen. Rutscht beispielsweise ein Wahlhelfer auf dem Weg zum Wahllokal aus und bricht sich den Knöchel, trägt die Unfallkasse die medizinisch notwendigen Kosten für Heilung und Rehabilitation.

Ein Unfall sollte daher möglichst umgehend dem Wahlleiter beziehungsweise dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden. Damit es aber gar nicht erst so weit kommt, sollten Wahlhelfer alles tun, um Unfälle zu vermeiden.

Zum Beispiel nicht übermüdet mit dem Auto heimfahren, möglichst in den Pausen an die frische Luft gehen und dort einen »kleinen Spaziergang oder ein paar Lockerungsübungen machen, die den Kreislauf anregen und Müdigkeit oder Konzentrationsschwächen vorbeugen«, empfiehlt Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote.

Artikel vom 31.08.2005
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