Deutsch-Islamische Grundschule steht vor dem Aus

Freimann · »Tarnverein« aufgedeckt

Freimann · Bereits zum zweiten Mal in ihrer 23-jährigen Geschichte steht die Deutsch-Islamische Grundschule in Freimann ohne Träger da. Nachdem das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz vergangene Woche bekannt gab, dass auch der seit 2003 aktive Trägerverein Deutsch-Islamisches Bildungswerk e.V. (DIBW) eine Unterorganisation der Islamischen Gemeinschaft Deutschlands (IGD) sei, verweigert nun die Regierung von Oberbayern eine neuerliche Genehmigung für die Grundschule.

Damit steht die Schule nun vor dem endgültigen Aus. Mit gutem Grund, denn laut einem Sprecher des Verfassungsschutzes könne nicht ausgeschlossen werden, dass in der Schule auch fundamentalistisches Gedankengut unterrichtet werde.

Der momentane Trägerverein DIBW sei nichts anderes als ein »Tarnverein«, stellt auch das Bayerische Innenministerium fest.

Verwandtschaftliche Verhältnisse und finanzielle Verquickungen brächten das DIBW in direkte Verbindung mit der IGD. Auch werde im Programmheft der IGD-Jahreskonferenz die Schule in Freimann als Initiative der IGD dargestellt, deckte der Verfassungsschutz auf.

Der IGD wiederum wurde bereits 1999 die Gemeinnützigkeit aberkannt – nachdem der Verfassungsschutz Alarm schlug, der Verband stünde in enger Beziehung zur Muslimbruderschaft (MB), einer laut Verfassungsschutzbericht »in Ägypten gegründete sunnitisch-extremistische multinationale Organisation, bei der eine Unterteilung in nationale Sektionen erkennbar ist«. Ziel der MB sei es, islamistische »Gottesstaaten« zu errichten.

Dieses Vorhaben brächte die MB laut Auskunft vom Verfassungsschutz voran, indem »diese religiöse Vereinigung ihre Ideen durch Lehre und Erziehung verbreitet«.

Schon einmal hatte die Regierung die Genehmigung für die Deutsch-Islamische Grundschule in Freimann verweigert. 2003 wurde die Genehmigung widerrufen, nachdem das Finanzamt für Körperschaften der IGD im September 1999 rückwirkend ab 1995 die Gemeinnützigkeit wegen steuerlicher Unregelmäßigkeiten entzogen hatte. Dem daraufhin neu gegründeten Schulträger DIBW bezahlte die Regierung jedoch, wie für Privatschulen vorgesehen, die Gehälter der Lehrer und 80 Prozent der Sachkosten. Auf diese Weise habe die IGD versucht, »Vereinsstrukturen zu schaffen, deren Kontrolle durch die erhöhte Anzahl von örtlich zuständigen Behörden erschwert wird«, erklärt der Verfassungsschutzbericht.

Daneben steht nun auch der islamische Kindergarten unweit der Grundschule unter Verdacht weiterhin mit der IGD verquickt zu sein. Die Gemeinschaft war auch Träger des Kindergartens und ist von der DIBW abgelöst worden. Die Regierung von Oberbayern forderte das Schulreferat der Stadt München jetzt auf, ein Vorgehen zu prüfen. gf

Artikel vom 10.08.2005
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