Zugestochen – weil der Ex-Freund bleiben wollte

Schwabing · Rabiate Ausladung

Schwabing · Mit dem Messer auf Ex-Freund losgegangen – hier muss die Polizei ermitteln, warum eine 47-jährige Polin so in Rage geriet. Ein 59-jähriger Pole besuchte am Vormittag des 20. Juli seine Ex-Freundin, die mittlerweile mit einem Deutschen verheiratet ist, in deren Wohnung in Schwabing. Die 47-Jährige, ihr frisch angeheirateter Ehemann und der 59-Jährige verbrachten dann gemeinsam den Tag.

Nachdem das Ehepaar zunächst am Elisabethpark mit seinem Besucher Bier und Sekt getrunken hatte, gingen die drei in die gemeinsame Wohnung des Ehepaars nach Schwabing. Dort legte sich der Ehemann ins Bett und sah fern, während seine Frau und ihr Gast weiter tranken. Gegen 22 Uhr wollte die Polin dann, dass ihr Ex-Freund die Wohnung verlässt. Dieser wollte aber die Nacht auf dem Sessel verbringen.

Darüber kam es zum Streit, in dessen Verlauf die 47-Jährige ein Küchenmesser ergriff und es ihrem Ex-Freund in die rechte Bauchseite rammte. Dieser konnte schwer verletzt aus der Wohnung flüchten, lief zu einem nahegelegenen Lokal und brach dort schließlich zusammen. Bevor er vom Notarzt abtransportiert wurde, konnte er noch einen vagen Hinweis auf seine Ex-Freundin geben.

Der schwer verletzte Pole musste in ein Krankenhaus eingeliefert und einer Notoperation unterzogen werden. Er hatte einen zwölf Zentimeter tiefen Stich in der rechten Bauchseite davongetragen. Es bestand zwar keine konkrete Lebensgefahr, sein Zustand war allerdings sehr kritisch. Beamten des Kriminaldauerdienstes gelang es, die erwähnte Ex-Freundin und deren Wohnung zu ermitteln, die sich auch rasch als der eigentliche Tatort erwies. Der Ehemann bestätigte zwar den Streit zwischen seiner Frau und dem Gast, vom eigentlichen Tatgeschehen will er jedoch nichts mitbekommen haben. Die festgenommene Polin gab in ihrer Vernehmung zu, aus Wut darüber, dass ihr Ex-Freund die Wohnung nicht verlassen wollte, zugestochen zu haben.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I wurde Haftbefehl wegen eines versuchten Tötungsdeliktes erlassen.

Artikel vom 28.07.2005
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